Ablauf der Prüfungsfrist von zwei Monaten ohne Rüge der Fälligkeit
am 05.02.2006 von http://www.heinicke.com
BGH-Urteil vom 08.12.2005, Az: VII ZR 50/04
In diesem Fall hatten die Parteien einen Bauvertrag mit Geltung der VOB/B geschlossen.
Der Auftragnehmer klagte aus der Schlussrechnung seinen Werklohn ein. Der Auftraggeber rügte die fehlende Prüfbarkeit und damit die Fälligkeit. Die I. Instanz wies die Klage mangels Prüfbarkeit der Rechnung ab. Mit der Berufung legte der Auftragnehmer eine neue Schlussrechnung vor,
Frist für Rüge der mangelnden Prüfbarkeit 2 Monate
Heinicke und Kollegen / BGH-Urteil vom 08.12.2005, Aktenzeichen VII ZR 50/04 Ein Unternehmer machte gegen einen AG Werklohn geltend. Die VOB/B war vereinbart. Im Prozess war strittig, ob die vom AG nach Vorlage der Schlussrechnung erhobene Rüge der mangelnden Prü…
Änderung der Schlussrechnung im Bauprozess
RECHTaktuell / Die vom Auftragnehmer erstellte Schlussrechnung schafft keinen Vertrauenstatbestand für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer kann daher ohne weiteres seine Schlussrechnung ändern bzw. eine neue Schlussrechnung erstellen. Dies gilt auch noch während…
Änderung der Schlussrechnung im Bauprozess
RECHTaktuell / Die vom Auftragnehmer erstellte Schlussrechnung schafft keinen Vertrauenstatbestand für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer kann daher ohne weiteres seine Schlussrechnung ändern bzw. eine neue Schlussrechnung erstellen. Dies gilt auch noch während…
Prüffrist bei Baurechnungen
Blickpunkt Recht & Steuern / Hat der Auftraggeber eines Vertrages, in dem die VOB/B vereinbart worden ist, nicht binnen zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung Einwendungen gegen deren Prüfbarkeit erhoben, wird nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtsho…
Voraussetzungen einer Schlussrechnung des Architekten und Bindungswirkung hieran
Heinicke und Kollegen / BGH-Beschluss vom 22.11.2006, AZ: VII ZR 249/05 Im vorliegenden Fall hatte der Auftraggeber dem Architekten dessen Vertrag gekündigt. Der Architekt hatte daraufhin am 04.12.2002 eine Rechnung erstellt, die er selbst nicht als Schlussrechnung bez…
Unwirksamkeit der Fälligkeitsregel des § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B nach AGB-Vorschriften
Heinicke und Kollegen / OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2005, Az: 22 U 99/04 Im vorliegenden Fall machte ein Subunternehmer gegen einen Bauträger Werklohnansprüche geltend. Strittig war zwischen den Parteien, wann die Werklohnforderung nach Rechnungsstellun…
Pflicht zur Kostentragung notwendiger Vorleistungen - Baugrundgutachten
Heinicke und Kollegen / BGH, Urteil vom 27.07.2006 - VII ZR 202/04 Der Auftraggeber beauftragte den Auftragnehmer mit der Erbringung von Sanierungsarbeiten an einem Speicher. Nach Auftragserteilung verlangte die Genehmigungsbehörde die Erstellung eines Baugrundgutacht…
Wirksamkeit des § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B (Prüfungsfrist 2 Monate)
Heinicke und Kollegen / OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2005, 22 U 99/04 Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über die Frage, wann eine Schlussrechnungs-forderung, die Gegenstand des Prozesses war, zur Zahlung fällig war. Der Auftraggeber stützte…
Bürgschaft auf 1. Anfordern
Heinicke und Kollegen / BGH, Urteil vom 10. April 2003 - VII ZR 21/01 Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Bürgschaft an den Auftragnehmer herauszugeben, wenn der Bürge dem Auftraggeber eine Bürgschaft auf erstes Anfordern gestellt hat, obwohl der Auftraggeber…
