Ablauf der Übergangsfrist am 31.03.2010: Nachstickern von Spielen und Filmen mit neuen USK- und FSK-Kennzeichnungen

Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vom 01. Juli 2008 treten mit Ablauf der Übergangsfrist bis 31. März 2010 die neuen USK- und FSK-Kennzeichnungen gemäß § 12 II i.V.m. I JuSchG in Kraft und sehen bei der neuen Kennzeichnung fast keine Ausnahme vor. Nachfolgend sollen die wichtigsten Regelungen und Besonderheiten der neuen Kennzeichnungspflichten dargestellt werden.

Für die alten USK- und FSK- Kennzeichnungen läuft bis 31.03.2010 eine Übergangsfrist. Bis zu diesem Zeitpunkt können bereits in Verkehr gebrachte Produkte mit alter Kennzeichnung vertrieben werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist, ist ab dem 01.04.2010 zwischen USK- gekennzeichneten Spielen und FSK- gekennzeichneten Filmen zu unterscheiden.

1. Spiele mit USK-Kennzeichnungen

Nach § 12 II i.V.m. I JuSchG sind ab dem 01. April 2010 grundsätzlich die im Handel vertriebenen Spiele mit einer Alterseinstufung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) mit den neuen USK-Kennzeichen zu kennzeichnen. Hiernach ist die USK-Altersfreigabe wie folgt deutlich sichtbar anzubringen.

„Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1.200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen.“

Diese Regelung gilt für Neu- und Gebrauchtware gleichermaßen, die Logos für „Info- und Lehrprogramm“ gemäß § 14 VII JuSchG haben ebenfalls die vorgegebene Größe und Platzierung einzuhalten. Bei USK- gekennzeichneten Medien, die eine „alte“ große Kennzeichnung auf dem Frontcover in der linken unteren Ecke aufweisen (Lagerware bzw. Altbestände), können noch abverkauft werden, da die gesetzliche Übergangsfrist (bis einschließlich 31.3.2010), lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße der Kennzeichnung betrifft und nicht die untergesetzlich geregelte Gestaltung. Bei USK- gekennzeichneten Medien, die eine „alte“ kleine Kennzeichnung auf dem Frontcover in der linken unteren Ecke aufweisen, müssen die Umverpackungen der Spiele nachgestickert werden (entweder das Frontcover selbst, es genügt aber auch das Aufbringen auf der Klarsichtfolie). Die Datenträger selbst müssen nicht nachgestickert werden. Die zu verwendenden Sticker müssen die Merkmale der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht erfüllen und die alten Logos komplett abdecken. Wesentlich ist die Größe der Logos und deren Platzierung. Achtung: Die „neuen“ großen Logos müssen der Altersangabe der „alten“ kleinen Logos entsprechen. (Ausnahme: Spiele von vor 2003 mit dem kleinen roten USK-Sticker „nicht geeignet unter 18 Jahren“ dürfen nicht umgestickert werden, sie gelten als nicht gekennzeichnet).

2. Filme mit FSK-Kennzeichnungen

Auch für Filme mit einer Einstufung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sind ab dem 01. April 2010 mit den neuen Kennzeichen zu versehen. Die Kennzeichen haben nach Größe und Darstellung die…

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Themen: Logos , Spiele

Erschienen 3. März 2010 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

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