Ablauf der Übergangsfrist am 31.03.2010: Nachstickern von Spielen und Filmen mit neuen USK- und FSK-Kennzeichnungen
Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vom 01. Juli 2008 treten mit Ablauf der Übergangsfrist bis 31.
März 2010 die neuen USK- und FSK-Kennzeichnungen gemäß § 12 II i.V.m. I JuSchG in Kraft und sehen bei der neuen Kennzeichnung fast
keine Ausnahme vor. Nachfolgend sollen die wichtigsten Regelungen und Besonderheiten der neuen Kennzeichnungspflichten dargestellt
werden.
Für die alten USK- und FSK- Kennzeichnungen läuft bis 31.03.2010 eine Übergangsfrist. Bis zu diesem Zeitpunkt können bereits in
Verkehr gebrachte Produkte mit alter Kennzeichnung vertrieben werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist, ist ab dem 01.04.2010 zwischen
USK- gekennzeichneten Spielen und FSK- gekennzeichneten Filmen zu unterscheiden.
1. mit USK-Kennzeichnungen
Nach § 12 II i.V.m. I JuSchG sind ab dem 01. April 2010 grundsätzlich die im Handel vertriebenen Spiele mit einer Alterseinstufung
der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) mit den neuen USK-Kennzeichen zu kennzeichnen. Hiernach ist die USK-Altersfreigabe
wie folgt deutlich sichtbar anzubringen.
„Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1.200 Quadratmillimetern und dem
Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen.“
Diese Regelung gilt für Neu- und Gebrauchtware gleichermaßen, die für „Info- und Lehrprogramm“ gemäß § 14 VII JuSchG haben ebenfalls die vorgegebene Größe und Platzierung
einzuhalten. Bei USK- gekennzeichneten Medien, die eine „alte“ große Kennzeichnung auf dem Frontcover in der linken unteren Ecke
aufweisen (Lagerware bzw. Altbestände), können noch abverkauft werden, da die gesetzliche Übergangsfrist (bis einschließlich
31.3.2010), lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße der Kennzeichnung betrifft und nicht die untergesetzlich geregelte
Gestaltung. Bei USK- gekennzeichneten Medien, die eine „alte“ kleine Kennzeichnung auf dem Frontcover in der linken unteren Ecke
aufweisen, müssen die Umverpackungen der Spiele nachgestickert werden (entweder das Frontcover selbst, es genügt aber auch das
Aufbringen auf der Klarsichtfolie). Die Datenträger selbst müssen nicht nachgestickert werden. Die zu verwendenden Sticker müssen die
Merkmale der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht erfüllen und die alten Logos komplett abdecken. Wesentlich ist die Größe der Logos
und deren Platzierung. Achtung: Die „neuen“ großen Logos müssen der Altersangabe der „alten“ kleinen Logos entsprechen. (Ausnahme:
Spiele von vor 2003 mit dem kleinen roten USK-Sticker „nicht geeignet unter 18 Jahren“ dürfen nicht umgestickert werden, sie gelten
als nicht gekennzeichnet).
2. Filme mit FSK-Kennzeichnungen
Auch für Filme mit einer Einstufung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sind ab dem 01. April 2010 mit den
neuen Kennzeichen zu versehen. Die Kennzeichen haben nach Größe und Darstellung die…
» Vollständiger Artikel