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Abholstation von Versandapotheke unzulässig

am 27.08.2005 von http://rafranke.blogspot.com

In einem Eilverfahren hat der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass dm-Drogerien vorerst keinen Bestell- und Abholservice für Arzneimittel unterhalten dürfen.
Das OVG führte aus, dass einiges dafür spreche, dass die Abgabe von Arzneimitteln in dm-Filialen gegen das Arzneimittelrecht verstoße, weil die Drogerie keine Apotheke und das mit der Venloer Apotheke vereinbarte Vertriebskonzept kein Versandhandel sei. Versandhandel sei die Lieferung einer Ware an eine vom Besteller angegebene Anschrift. Demgegenüber gehöre die Ausgabe von Waren in besonderen Abholstellen nicht zu den charakteristischen Merkmalen des Versandhandels. Mit der Zulassung des Versandhandels mit Arzneimitteln habe der Gesetzgeber keinesfalls den Verkehr mit Arzneimitteln insgesamt liberalisieren oder aber neue Vertriebskonzepte außerhalb …

Bestell- und Abholservice für Arzneimittel

Blickpunkt Recht & Steuern / Drogeriemärkte und andere Geschäfte dürfen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster einen Bestell- und Abholservice für Arzneimittel in Zusammenarbeit mit einer Versandhandelsapotheke unterhalten. Im Juni 2004 hatte eine Drogeriema…

Bundesverwaltungsgericht : Abholstation Drogeriemarkt XY - Versandhandel mit Arzneimitteln darf Drogeriemärkte als Logistikpartner einbeziehen

MEDIEN INTERNET und RECHT / BVerwG, Urteil vom 13.03.2008 - Az. 3 C 27.07 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 13.03.2008 entschieden, dass Versandapotheken für das Einsammeln von Bestellungen und die Aushändigung der bestellten Arzneimittel den Dienst von Droger…

Arzneimittel aus der Drogerie

Blickpunkt Recht & Steuern / Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass Versandapotheken für das Einsammeln von Bestellungen und die Aushändigung der bestellten Arzneimittel den Dienst von Drogeriemärkten in Anspruch nehmen dürfen. Se…

OVG: Medikamenten-Service zulässig

Handakte WebLAWg / Die Drogeriemarktkette dm darf in ihren Filialen weiter einen Bestell- und Abholservice für Medikamente betreiben. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden. Die Stadt Düsseldorf hatte den Abholservice verboten, weil sie darin ei…

LG Frankfurt a.M.: Internet-Versandhandel mit Arzneimitteln zulässig (DocMorris)

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der über das Internet betriebene Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist zulässig. Dies gilt auch dann, wenn sie verschreibungspflichtig sind.Lediglich das Verbringen von nicht zugelassenen, registrierten oder von der Zulassung ode…

BGH: Versandhandel mit Arzneimitteln - Im Rahmen des § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Fall 1 AMG ist nicht allein die in Deutschland und in dem anderen Mitgliedstaat jeweils gegebene Gesetzeslage, sondern die jeweilige Rechtslage im Blick auf die tatsäch

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist nicht mehr grundsätzlich verboten, sondern bedarf nur noch einer besonderen Erlaubnis. Dies gilt gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a AMG auch für einen Arzneimittelversand an Endverbraucher von einer Apot…

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Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke aus Berlin trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen

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