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Abgeltungsteuer: Einfuehrung stoeßt auf geteiltes Echo

am 29.11.2007 von http://www.kapital-rechtinfo.de

Die geplante Einfuehrung einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Zinsen, Dividenden und private Veraeußerungsgewinne hat am 07. Mai 2007 im Finanzausschuss gegensaetzliche Reaktionen hervorgerufen. In der zweiten Anhoerung zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (16/4841) sowie zu darauf bezogenen Antraegen der Linken (16/4857) sowie von Buendnis 90/Die Gruenen (16/4855) aeußerten sich die Vertreter der Bankenpraxis ueberwiegend zustimmend, waehrend die kritischen Stimmen aus der Wissenschaft kamen.
Für den Zentralen Kreditausschuss der deutschen Banken sagte Heinz-Udo Schaap, die Abgeltungsteuer sei ein richtiger Ansatz, um das Problem der steuerlichen Erfassung von Kapitalerträgen zu lösen. Die Kapitalanleger empfänden die jetzige Besteuerung als zu hoch und ungerecht, es gebe Ausweichtendenzen ins Ausland. Alle deutschen Kontrollen endeten an den Landesgrenzen, die Zinsrichtlinie der Europäischen Union helfe auch nicht weiter, weil sie nur Zinsen, nicht aber Dividenden oder Veräußerungsgewinne erfasse. Die geplante einheitliche Besteuerung stelle eine Vereinfachung dar.
 
Die Anleger müssten ihre Kapitalerträge künftig nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Zustimmend äußerte sich auch der Bayreuther Professor Karl-Georg Loritz, der die Reform für dringend erforderlich hielt und den damit verbundenen Systemwechsel als die einzig realistische Chance bewertete, sich auf internationalen Finanzmärkten attraktiver zu positionieren. Das jetzige System nannte Loritz kompliziert und nicht durchschaubar.
 
Grundsätzlich stimmte auch Professor Wolfgang Gerke vom Bayerischen Finanzzentrum in München dem Systemwechsel zu, wenn auch noch über einiges nachgedacht werden müsse. Professor Rüdiger von Rosen vom Deutschen Aktieninstitut betonte, die Aktie dürfe in Deutschland nicht benachteiligt werden. Er rief daher dazu auf, den Sparern bei der Altersvorsorge den Sparern die Möglichkeit zu geben, Renditevorteile durch Freibeträge nutzen …

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