Abgeltungssteuer erst 2009?
am 07.09.2006 von STEUERRECHT
Die geplante Abgeltungssteuer als Teil der Unternehmensteuerreform soll noch doch wohl erst 2009 eingeführt werden und dann direkt mit 25%. Nicht wie bisher geplant bereits 2008 und dann bis 2009 stufenweise mit 30%.
Meldung im Handelsblatt vom 06.09.2006:
“Die Finanzpolitiker der Koalition diskutieren nach Handelsblatt-Informationen über eine Verschiebung der Abgeltungsteuer auf 2009. Das Vorschalten einer ersten Stufe mit 30 Prozent würde nur wieder zu neuen Steuergestaltungen führen, heißt es. Aber auch ein Scheitern des Vorhabens ist Teilnehmern der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zufolge nicht mehr auszuschließen.
„Es wäre sinnvoller, sie in einem Schritt mit 25 Prozent einzuführen“, sagte ein Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Unternehmensteuerreform dem Handelsblatt. Nach den bisherigen Plänen von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) soll die Abgeltungssteuer zeitgleich mit der Unternehmensteuerreform zum 1. Januar 2008 zunächst mit einem Satz von 30 Prozent eingeführt werden, der 2009 auf 25 Prozent sinkt. Einen direkten Zusammenhang mit Unternehmensteuern gebe es nicht, da sie nur private Kapitalerträge betreffe.
Wann und wie die Abgeltungsteuer kommt, ist weitgehend unklar. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Unternehmensteuerreform unter Leitung von Steinbrück und dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) hat zwar auf ihrer letzten Sitzung bekräftigt, die Abgeltungsteuer einführen zu wollen. Mehrere Teilnehmer sagten aber, dass ein Scheitern des Vorhabens nicht auszuschließen sei. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU), ebenfalls Mitglied der Arbeitsgruppe, forderte im Gespräch mit dem Handelsblatt (6. 9. 2006), die Einnahmeverluste des Staates nicht auf das Unternehmensteuerpaket anzurechnen.
Der Koalitionsausschuss und die Bundesregierung hatten sich im Juli darauf geeinigt, dass die Nettoentlastung der Unternehmen auf fünf Mrd. Euro begrenzt werden soll. Sie ergibt sich daraus, dass die Steuerlast für Kapitalgesellschaften von …
Die Abgeltungssteuer in ihrer bisherigen Form ist, obwohl ursprünglich als einfaches Konzept konstruiert, für den Normalanleger schon wieder ein Thema, mit welchem er sich ausführlich befassen muss, um es richtig zu verstehen. Darüber hinaus bringt sie, wie einfache Beispiele etwa auf http://www.online-kredite.com/ratgeber/abgeltungssteuer-beispiele.html zeigen, vor allem für Anleger mit Aktien und Fonds enorme Nachteile, was zu einem Großteil auf dem Wegfall der Spekulationsfrist beruht. Hier ist rechtzeitiges Umstellen von Portfolios und die Anpassung der eigenen Anlagestrategie gefragt.
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