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Abgelehnt, einfach so.

am 11.01.2007 von http://insoblog.de/cgi-bin/weblog_basic

Arbeiter aus Serbien waren auf Baustellen in Deutschland tätig. Dabei waren die Beschränkungen der Ausländerbehörde nicht eingehalten worden; die Beschäftigung war möglicherweise illegal. Aber: Die Männer haben in Deuschland für ihren hier ansässigen Chef gearbeitet - gegen Entgelt. Und das Entgelt blieb weitgehend unbezahlt. Das Insolvenzverfahren ist eröffnet.
Bei der Arbeitsagentur haben die Männer Insolvenzgeld beantragt. Die Behörde lehnt ab, ohne nähere Begründung.
Die Männer legen Widerspruch gegen die Entscheidung ein, ausführlich begründet durch einen Rechtsanwalt.
Die Behörde hilft dem Widerspruch nicht ab: Ein Insolvenzgeldanspruch bestehe nicht, weil die Arbeiter illegal beschäftigt gewesen seien.
Die Versicherungspflicht besteht kraft Gesetz. Die Beiträge für die Arbeiter müssen …

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