Charter West Side: Hells Angels: Schweigt der “Aussteiger”?
Motorradrecht | 15. Dezember 2008 — Thomas P. war ein Hells Angel. Jetzt ist er Kronzeuge. Bereits im Frühjahr hatte er bei den Ermittlungsbehörden an der Weser au…
Am Montag hat vor dem Landgericht Erfurt der Prozeß gegen sechs “Bandidos” begonnen.
Den Männern auf der Anklagebank im Alter von 29 bis 40 Jahren legt [die Staatsanwaltschaft] 17 Straftaten – zumeist Gewaltdelikte – zur Last. Sie reichen von Messerstechereien, Schlägereien, bis hin zu Bedrohung, Nötigung, Beleidigung und Diebstahl. So soll unter anderem ein 38-Jähriger bei einer Massenschlägerei vor einer Disco in Weimar sein Opfer mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben.
berichtet die Berliner Morgenpost in ihrer Ausgabe vom 14. Januar 2010.
Soweit, so normal. Offenbar ist die Schwurgerichtskammer in diesem Verfahren aber auf Krawall gebürstet.
Ein überflüssiger Konflikt wegen der Kutten der Rocker wird konsequent ausgetragen: Weil sich ein Angeklagter weigerte, die Weste abzulegen, wurde er mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro belegt. Zwölf Zuschauer durften das Gerichtsgebäude erst gar nicht betreten. Auch sie hatten sich geweigert, ihre Westen abzulegen. Was das Revisionsgericht später zu diesem Ausschluß der Öffentlichkeit sagen wird, bleibt abzuwarten.
Aber das ist noch das geringste Übel. Offenbar sind Gespräche zwischen Verteidiger und Mandant von den Ermittlungsbehörden abgehört worden. Insgesamt wohl mehr als 50 vertrauliche Telefongespräche in der Zeit von Januar bis Mai 2009 sollen aufgezeichnet worden sein, die nun als schriftliches Protokoll den Akten beiliegen.
Die Staatsanwaltschaft hält das alles für nicht sonderlich bewegend. Schließlich seien die aus derartigen Telefongesprächen erlangten Erkenntnisse nicht als Beweise genutzt wurden. Sagt man.
Da sind wir wieder. Eine Behörde, die den Rechtsstaat eigentlich schützen sollte, versteigt sich dazu, mit Methoden zu arbeiten, die einem totalitären Staat wie der ehemaligen DDR gut zu Gesicht gestanden haben.
Aus Sicht des Verteidigers war systematisch gegen das Tabu verstoßen worden, derartige Telefonate nicht abzuhören, um gezielt Erkenntnisse über seinen Mandanten, aber auc…
» Vollständiger ArtikelErschienen 14. Januar 2010 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.
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NEBGEN | 23. Mai 2010 — Kollege Siebers - den für dumm und dämlich zu halten ich mich noch nicht durchringen konnte - berichtet unter eben diesem Titel hi…
Reuters | 19. November 2008 — Traunstein (Reuters) - Knapp drei Jahre nach dem Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall mit 15 Toten ist der Konstrukte…
Im Prozess gegen sechs Mitglieder der Rockerbande Bandidos haben die Verteidiger vor dem Landgericht Erfurt die Einstellung des Verfahrens beantragt. Es seien nachweislich Telefonanrufe zwischen ihnen und ihren Mandanten systematisch abgehört, aufgezeichnet und ausgewertet worden. Dies verletze den Grundsatz eines fairen Verfahrens.
OTZ Nachrichten Artikel - ERFURT: Bandido-Anwalt:
Thüringer Allgemeine - TA - Thüringen - Massive Kritik an Abhöraktion Bildung einer kriminellen Vereinigung, schwere Körperverletzung, Bedrohung, in einem Fall versuchter Mord - so lauten die Anklagevorwürfe gegen sechs Mitglieder der Motorradgang ...