Autozüge nach Sylt
Rechtslupe | 13. Dezember 2010 — Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Verfügung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenba…
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Abgefahren? Noch nicht ganz, der Beschluss ist noch mit der Beschwerde anfechtbar, mit dem das Verwaltungsgericht Köln [Aktenzeichen: 18 L 1710/10] mit einem am 10.12.2010 den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss vom 9. Dezember 2010 eine Verfügung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vorläufig bestätigt hat, die die Nutzung von Autoverladestationen in Niebüll und Westerland betrifft.
Der elf Kilometer lange Hindenburgdamm verbindet die nordfriesische Insel Sylt mit dem Festland von Schleswig-Holstein. Er dient ausschließlich dem Eisenbahnverkehr. In Niebüll und in Westerland sind spezielle Autoverladestationen eingerichtet, die einen Transport von Personen und Kraftfahrzeugen von und nach Sylt ermöglichen. Auf diese Weise werden pro Jahr mehrere hunderttausend Fahrzeuge mit dem Zug über den Hindenburgdamm transportiert. Die Verladestationen werden derzeit allein von der DB-Autozug GmbH betrieben, die eine Tochter der Deutschen Bahn AG ist. Im Oktober 2010 hatte die Bundesnetzagentur, die auch die Aufsicht über den Wettbewerb im Bereich der Eisenbahninfrastruktur hat, der DB-Autozug GmbH aufgegeben, Nutzungsbedingungen für die von ihr betriebenen Verladestationen aufzustellen. Diese Nutzungsbedingungen ermöglichen den Wettbewerbern der DB-Autozug GmbH, die Verladestationen ebenfalls zu nutzen und damit den Hindenburgdamm ebenfalls mit Autozügen zu befahren. Die DB Autozug GmbH hatte gegen diese Entscheidung Widerspruch bei der Bundesnetzagentur erhoben und wollte mit dem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht erreichen, dass sie bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung auf den Verladestationen keinen Wettbewerb zulassen muss. Diesen Eilantrag l…
» Vollständiger ArtikelErschienen 13. Dezember 2010 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
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