Abfindungszahlungen in 2010 schieben und Steuern sparen

Das Finanzgericht Niedersachsen hat im Februar 2009 entschieden, dass das Hinausschieben der Fälligkeit einer vereinbarten Abfindung auf Wunsch des Arbeitnehmers keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und daher von den Finanzämtern anzuerkennen ist.

Wegen der sog. Fünftel-Regelung kann es daher vorteilhaft sein, eine Abfindungszahlung in das nächste Jahr schieben zu lassen, wenn im Folgejahr insgesamt weniger Einkünfte zu versteuern sind - beispielsweise, wenn Sie über einen längeren Zeitraum Arbeitslosengeld beziehen werden.

Denken Sie also daran, eine entsprechende Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber zu treffen, soweit Ihr Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beendet werden soll.

Sollte das Finanzamt diese Regelung nicht anerkenne…

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Themen: Urteile , FG Niedersachsen

Erschienen 29. Oktober 2009 auf http://www.kanzlei-potthast.de/blog.

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