Abfindungen wegen einer Änderung der Arbeitsbedingungen sind beitragspflichtig
am 15.11.2006 von http://www.andreas-buschmann.net
Erhält ein Arbeitnehmer eine Abfindung als Ausgleich für eine Verschlechterung seiner Arbeitsbedingungen, ist die Abfindung beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Was aber gilt, wenn der Arbeitnehmer wegen der Beendigung seines Vollzeitarbeitsverhältnisses eine Abfindung erhält und im Anschluss an das beendete Vollzeitarbeitsverhältnis eine geringfügige Beschäftigung zu 400 Euro bei dem selben Arbeitgeber annimmt - sind dann Sozialversicherungsbeiträge auf den Abfindungsbetrag zu zahlen?
Das Sozialgericht Dortmund befand in einer Entscheidung vom 20.10.2006, S 34 R 217/05, es müssten von der Abfindung Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Anders als bei einer Abfindung, die anlässlich der endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, werde eine Abfindung wegen der Umwandlung eines Vollzeitarbeitsverhältnisses in eine geringfügige Beschäftigung nicht für eine Zeit nach dem Ende der …
Abfindung als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
Recht und Alltag / Eine bei Umwandlung des Vollzeitarbeitsverhältnisses in eine geringfügige Beschäftigung gezahlte Abfindung ist beitragspflichtiges einmaliges Arbeitsentgelt. Dies entschied das Sozialgericht (SG) Dortmund mit Urteil vom 20.10.2006 (Az.: S 34 R 217…
Ratenweise Abfindung
Blickpunkt Recht & Steuern / Erhält ein Arbeitnehmer bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, so steht ihm hierfür ein Freibetrag zu, der je nach Lebensalter und Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen 7.200 € und 11.000 € beträgt. Wird die Abfindung i…
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
Handakte WebLAWg / Für Arbeitnehmerabfindungen bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die nach dem 31. Dezember 2005 vereinbart werden (§ 3 Nr. 9 EStG) gibt es keine Freibeträge mehr. Bisher konnten diese bis zu 11.000 Euro Abfindung steuerfrei sein, je nac…
Nicht ohne Abfindung
JuracityBlog / Nicht ohne eine Abfindung denken viele, die von ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten. Tatsächlich enden viele Kündigungsschutzklagen auch mit einer entsprechenden Zahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Der Gesetzgeber hat…
Ein Bonbon
Andere Ansicht / Der Arbeitsrichter überrascht mit der Ansicht, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis jedenfalls nicht zum streitigen Termin beendet. Die Regelung im Tarifvertrag, wonach die Beschäftigungszeiten bis zum Alter von 25 Jahren unberücksichtigt bl…
PERSONALBBAU, KOMPLEXE VARIANTE
LawBlog / Wenn ein Arbeitgeber sich von älteren, längjährigen Beschäftigten trennen will, gibt es eine Hürde. Die Agentur für Arbeit verlangt in bestimmten Fällen das Arbeitslosengeld zurück. Schlecht ist das insbesondere, wenn auch der Arbeitnehmer -…
§ 1 a KSchG - Abweichend hohe Abfindung nur bei klarer Ankündigung im Kündigungsschreiben
andreas-buschmann.net / Darf der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Abfindung nach § 1 a KSchG unterschreiten und dem Arbeitnehmer, für den Fall dass der keine Kündigungsschutzklage erhebt, eine kleinere als die von § 1 a KSchG vorgesehene Abfindung anbieten? Das B…
