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Abfindung beim übernahmerechtlichen Squeeze-out (”Deutsche Hypothekenbank”)

am 24.08.2008 von http://www.verschmelzungsbericht.de/

Das LG Frankfurt hat mit seinem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 5. August 2008 (Az.: 3-05 O 15/08) erstmals zum so genannten übernahmerechtlichen Squeeze-out Stellung genommen. Die entsprechenden Vorschriften (§§ 39a, 39b WpÜG) wurden im Jahr 2006 in Umsetzung der EU-Übernahmerichtlinie in das deutsche Wertpapierübernahmegesetz aufgenommen. Der übernahmerechtliche Squeeze-out ist neben den bereits seit 2002 bestehenden aktienrechtlichen Squeeze-out (§§ 327a ff AktG) getreten. Der übernahmerechtliche Squeeze-out hat zwei wesentliche Vorteile gegenüber dem aktienrechtlichen Squeeze-out. Erstens ist kein Beschluss der Hauptversammlung erforderlich. Beim aktienrechtlichen Squeeze-out wird dieser Hauptversammlungsbeschluss fast immer angefochten (Studie Squeeze Out: Recht und Praxis des DAI), was erhebliche Verzögerungen und Kosten zur Folge hat. Den übernahmerechtlichen Squeeze-out kann der Hauptaktionär dagegen im unmittelbaren Abschluss an ein Übernahmeangebot ohne Hauptversammlung beim in Deutschland dafür ausschließlich zuständigen LG Frankfurt beantragen. Zweiter Vorteil ist, dass die Höhe der Squeeze-out Abfindung nicht aufwändig durch einen gerichtlich bestellten Gutachter ermittelt werden muss. Haben 90% der Aktionäre ein vorhergehendes Übernahmeangebot angenommen ist der Angebotspreis des Übernahmeangebots als angemessen anzusehen (§ 39a Abs. 3 S. 3 WpÜG). Darüber hinaus muss der Hauptaktionär wie beim aktienrechtlichen Squeeze-out zum Zeitpunkt des Antrags 95% der Aktien halten.
Ein solcher Antrag der Norddeutschen Landesbank auf Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Deutschen Hypothekenbank war Gegenstand des Beschlusses des LG Frankfurt vom 5. August 2008. Die NordLB hatte durch ein Übernahmeangebot 97,4% der Aktien der Deutschen Hypothekenbank zu einem Preis von EUR 36,09 je Aktie erworben. Zu diesem Preis wollte sie sich entsprechend § 39a WpÜG die restlichen 2,6% der Aktien übertragen …

Squeeze-out während der Liquidation

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Ausschluss von Minderheitsaktionären durch Übertragung ihrer Aktien auf den Hauptaktionär gegen angemessene Barabfindung gemäß §§ 327 a ff. AktG (sog. “Squeeze out”) ist nach einem Urteil des Bundesgerichts…

Aktienrecht: Squeeze out ist auch im Stadium der Liquidation der Gesellschaft zulässig

www.unternehmensjurist.de / ... a) Der Ausschluss von Minderheitsaktionären durch Übertragung ihrer Aktien auf den Hauptaktionär gegen angemessene Barabfindung gemäß §§ 327 a ff. AktG (sog. Squeeze out) ist auch im Stadium der Liquidation der Gesellschaft zulässig. b)…

Gewinnen mit Squeeze-Out-Aktien

Unternehmensrechtliche Notizen / Als eine Kulturschande ersten Ranges hat ein Alt-Gesellschaftsrechtler die 2002 eingeführte Übertragung von Aktien gegen Barabfindung (§ 327a ff AktG) bezeichnet, die es dem Hauptaktionär ermöglicht, die letzten 5% aus der Aktiengesell…

Squeeze-out bei IXOS wirksam

Verschmelzungsbericht / Das LG München I hat mit seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 28. August 2008 (5 HK O 2522/08) Anfechtungsklagen gegen den Squeeze-out Beschluss der Hauptversammlung der IXOS Software AG abgewiesen. Die Kläger hatten ihre Klagen unter ande…

Squeeze-out in der Liquidation

Blickpunkt Recht & Steuern / Ein Squeeze-out-Verfahren ist auch noch zulässig, wenn sich die Aktiengesellschaft bereits im Liquidationsstadium befindet. Dies ist einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs zu entnehmen. In dem zugrunde liegenden Verfahren sind d…

Squeeze-out Beschluss bei HVB wirksam

Verschmelzungsbericht / Nach einem gestern verkündeten Urteil der auf Aktienrecht spezialisierten 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I ist der Beschluss der Hauptversammlung der HypoVereinsbank (HVB) vom 26./27. Juni 2007, nach dem die Aktien der übrig…

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