Abfindung wegen Arbeitszeitverringerung

BFH, Urteil vom 25.08.2009, IX R 3/09

Auch eine Abfindung, die ein Arbeitnehmer für eine unbefristete Verringerung seiner Arbeitszeit vom Arbeitgeber erhält, kann - wie bei einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes - steuerbegünstigt sein.

Eine Arbeitnehmerin hatte ihre Arbeitszeit von 38,5 auf 19,25 Wochenarbeitsstunden reduziert. Für die Reduzierung erhielt sie von ihrem Arbeitgeber eine Abfindung von rund 17.500 EUR. Das Finanzamt wollte diesen Betrag nicht als steuerbegünstigte Entschädigung anerkennen, sondern wie Arbeitseinkommen besteuern, da das Arbeitsverhältnis nicht beendet worden ist. Diese Auffassung vertrat auch das Finanzgericht.

Der BFH stellte demgegenüber klar, dass das Gesetz die Einordnung als steuerbegünstigte Entschädigung gerade nicht von einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängig macht. Das Gesetz verlange lediglich, dass Einnahmen entfallen und dafür ein Ersatz geleistet wird. Diese Situation liege auch vor, wenn ein Vollzeitarbeitsverhältnis in eine Teilzeitbeschäftigung umgewandelt und dem Arbeitnehmer zum Ausgleich eine Abfindung gezahlt wird. Es handele sich bei der Abfindung um kein Arbeitseinkommen, denn der Arbeitgeber erfül…

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Themen: Abfindung , Finanzamt
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 18. Januar 2010 auf http://www.arbeit-familie.de/blog/.

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