Aber der Router war doch verschlüsselt…
höre ich oft von Mandanten, die mit einer urheberrechtlichen zu mir kommen und sich beraten lassen wollen. Und laut der Beschreibung des Routers sei dieser auch
nach dem aktuellen Standard verschlüsselt gewesen. Und hier sind wir schon an dem Punkt, an welchem der Hase im Pfeffer liegt:
Es wurde schon oft darauf hingewiesen, dass die ab Werk eingestellten Passwörter von Routern zwar oft der neuesten Technik
entsprechen, sie sind aber leicht zu knacken! Einen Artikel im Handelsblatt vom Samstag möchte ich einfach noch einmal nutzen um Sie
auf dieses Problem aufmerksam zu machen. Die SSID, also der Name des WLANs sowie der ab Werk vorhandene WLAN-Schlüssel können mit den
heute verfügbaren Programmen innerhalb weniger Minuten geknackt werden und offensichtlich sind auch die von T-Online und betroffen.
Fragen Sie sich jetzt, wieso jemand ein Interesse daran haben sollte, sich in Ihr WLAN einzuhacken? Nun das ist ganz einfach. Dieser
Jemand surft dann über Ihren Anschluss, quasi auch auf Ihre Kosten und benutzt diesen Anschluss dann auch im für illegale oder das Verbreiten verbotener Medien.
Die Leidtragenden sind dann im Zweifel Sie, da Sie diejenigen sind, denen die urheberrechtliche Abmahnung der Kollegen der
abmahnenden Zunft zugestellt werden. Und ja, Sie haften im Zweifel. Zwar “nur” als Störer und damit nur auf Unterlassen und nicht auf
Schadensersatz, aber den Ärger haben trotzdem Sie.
Fazit
Noch viel schneller und unkomplizierter als das Eindringen in Ihren Router ist das Verändern der entsprechenden Daten vor der
Inbetriebnahme des Routers. Für die Sicherheit des WLAN-Sch…
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