Aber bitte mit Vorsicht! - Markenrechtliche Fallstricke bei der Bewerbung von Ersatzteilen und Zubehör

Eine KfZ-Halterung fürs iPhone, Filterbeutel für den Vorwerk-Staubsauger, Aluminium-Felgen für den Porsche. Massenhaft werden im Internet – insbesondere auf Auktionsplattformen wie ebay – Zubehör und Ersatzteile für fremde Originalprodukte angeboten. Auf Werbebildern wird neben der eigenen Ware auch das kompatible Fremderzeugnis abgebildet. Was aber ist zu beachten, wenn dieses Originalprodukt marken- oder geschmacksmusterrechtlichen Schutz genießt?

Problemlage

Auf der einen Seite gewährt das Marken, bzw. Geschmacksmusterrecht seinem Inhaber grundsätzlich das ausschließliche Recht, die geschützte Bezeichnung, bzw. das geschützte Design im geschäftlichen Verkehr zu benutzen.

Auf der anderen Seite ist es aber so, dass die Herstellung und der Vertrieb von Zubehör und Ersatzteilen Komponente der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit ist. Jeder Gewebetreibende darf – solange er die wettbewerbsrechtlichen Grenzen nicht überschreitet – Zubehör und Ersatzteile für fremde Originalprodukte herstellen und vertreiben, ohne dass er der Zustimmung des Herstellers der Originalware bedarf.

Dem Hersteller oder Händler des Zubehörs muss damit auch erlaubt sein, in Werbung und Produktbeschreibung auf den Verwendungszweck seiner Ware hinzuweisen. Um dem Verkehr die Funktionsweise des angebotenen Eigen-Erzeugnisses verständlich machen zu können, ist es dabei teilweise unumgänglich, die fremde Marke zu zitieren (Filterbeutel „für Vorwerk-Staubsauger“) oder abzubilden (Darstellung des in die beworbene Halterung gesteckten iPhones).

Markengesetzliche Regelung

Den Konflikt zwischen Originalhersteller und Markeninhaber einerseits und Drittanbieter andererseits löst das deutsche Recht in § 23 Nr. 3 MarkenG auf:

Der Inhaber einer Marke hat nicht das Recht einem Dritten zu untersagen im geschäftlichen Verkehr (…) 3. die Marke als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.

Der Gesetzgeber hat die Rechtmäßigkeit der Verwendung demnach an drei Voraussetzungen geknüpft

Es muss sich bei der Benutzung der Marke um die Benutzung als Bestimmungshinweises handeln Die Benutzung muss notwendig sein Die Benutzung darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen Verwendung als Bestimmungshinweis?

Eine Bestimmungsangabe im Sinne des § 23 Nr. 3 liegt dann vor, wenn das geschützte Zeichen allein beschreibend benutzt wird, also im Sinne einer Klarstellung des Verwendungszwecks der beworbenen Eigen-Ware. Zulässig sind danach sogenannte Kompatibilitätsbehauptungen, die häufig durch Hinweise wie „passend für“ oder „kompatibel mit“ ausgedrückt werden.

Notwendigkeit der Benutzung?

Auch wenn die fremde Marke als Bestimmungshinweis des Zubehörs oder Ersatzteils verwendet wird, ist nach § 23 Nr.…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Iphone , Ebay , Porsche

Erschienen 18. Juli 2011 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Markenrechtliche Fallstricke bei der Bewerbung von Ersatzteilen und Zubehör

Markenrechts-Blog | 20. Juli 2011 — Eine KfZ-Halterung fürs iPhone, Filterbeutel für den Vorwerk-Staubsauger, Aluminium-Felgen für den Porsche. Massenhaft werden im I…

Ist die Benutzung einer eingetragenen Marke als Unternehmenskennzeichen rechtserhaltend?

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 9. Juli 2010 — Nein, sagt der BGH (Beschluß vom 15.09.2005, Az.: I ZB 10/03). Es genügt den Anforderungen der rechtserhaltenden Benutzung i…

Rechtserhaltende Benutzung: BGH: AKZENTA - Die rechtserhaltende Benutzung einer Dienstleistungsmarke setzt voraus, dass der Verkehr aus der Benutzung des Zeic…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 28. April 2008 — 1. Die Benutzung einer eingetragenen Marke wirkt nur dann rechtserhaltend, wenn sie deren Hauptfunktion entspricht, dem Verkehr di…

EuGH: Markenbenutzung in vergleichender Werbung - Ein Markeninhaber kann einem Dritten die Benutzung eines mit der Marke identisch…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 15. Juni 2008 — 1. Art. 5 Abs. 1 und 2 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der…

Markenrechtsverletzung durch Benutzung des VW-Symbols in der Werbung

Internet-Law | 5. Oktober 2011 — Grundsätzlich besteht im Reparatur-, Ersatzteil- und Zubehörgeschäft in gewissem Umfang die Notwendigkeit, die Marken des Herst…

EuGH: Die Verwendung einer geschützen Marke bei vergleichender Werbung kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erlaubt sein

Dr. Bücker Newsfeed | 23. Juni 2008 — Wie der EuGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - Az. C-533/06 nunmehr entschieden hat, ist unter bestimmten Voraussetzungen "vergleichende…

Eugh Bananabay: EuGH: bananabay - Die Verwendung einer fremden Marke als Schlüsselwort im Rahmen des "keyword-advertising" (hier: Google AdWords) …

MEDIEN INTERNET und RECHT | 10. Mai 2010 — 1. Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften…

BGH untersagt ATU die Werbung mit dem VW-Logo!

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 19. April 2011 — Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass ein Automobilhersteller (hier: VW) es…

Die Werbung “Wir montieren Markenprodukte von …” darf auch dann nicht mit dem Markenlogo versehen werden, wenn die Aussage zutriff…

Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum | 18. Januar 2012 — Die Kollegen von Dr. Damm und Partner weisen aktuell auf eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (LG Düsseldorf, Urteil v…

BGH: Verwendung einer fremden Marke als Keyword für Keywordadvertising markenmäßige Nutzung?

RA Kadelke | 22. Januar 2009 — Der BGH hat in einer heute verkündeten Entscheidung dem EuGH die Frage, ob in der Verwendung einer geschützten Bezeichnung als …