Abbrechende Äste im Sturm
am 17.01.2008 von http://www.meisen.info
Für Schäden durch von Gemeindebäumen fallende Äste, die allein wegen eines Gewittersturms abbrechen, muss die Kommune nicht einstehen. Nur wenn sie das Abbrechen durch regelmäßige Kontrollen hätte verhindern können, haftet sie. Das entschied das Landgericht Coburg in einem jetzt veröffentlichten Urteil und wies die Klage einer Pkw-Eigentümerin auf Schadensersatz von knapp 5.400 € ab. Der fragliche Baum sei nicht vorgeschädigt gewesen, so dass auch bei noch so häufigen und genauen Kontrollen eine Gefahr nicht hätte erkannt werden können.
In einer Julinacht 2005 fegte ein Gewittersturm über das Coburger Land hinweg. Am nächsten Morgen gab es für die Klägerin ein böses Erwachen: Auf ihr ordnungsgemäß geparktes Auto war der Ast einer auf städtischem Grund stehenden Kastanie gestürzt. Schaden: Knapp 5.400 €. Den wollte die Klägerin von der Stadt ersetzt haben, weil Baum und Kommune zu faul gewesen seien. Die Stadt habe nämlich die erforderlichen Kontrollen unterlassen.
Das Landgericht Coburg konnte aber eine Verantwortlichkeit der Beklagten nicht erkennen. Zwar müsse eine Gemeinde grundsätzlich Bäume oder Teile von ihnen entfernen, wenn sie nicht mehr standsicher sind oder herabzufallen drohen. Allerdings folge daraus nicht, dass sämtliche Bäume in der Nähe von Straßen beseitigt werden …
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