Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
am 20.03.2007 von SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte
Mit Urteil vom 13. März 2007 – Az. 9 AZR 612/05 – hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nunmehr entschieden, daß es zum Widerruf der Bestellung eines betrieblichen internen Datenschutzbeauftragten nach §4f Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nicht nur eines Widerrufs der Bestellung nach dem Bundesdatenschutzgesetz an sich bedarf, sondern darüber hinaus einer gleichzeitigen Teilkündigung der arbeitsvertraglichen Aufgabe als Datenschutzbeauftragter.
Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen müssen unter bestimmten Voraussetzungen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Bei nicht-öffentlichen Unternehmen unter anderem, wenn in der Regel mehr als neun Personen ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind. Hierbei können die Stellen einen Mitarbeiter mit den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten betrauen oder auch einen externen Dienstleister als Datenschutzbeauftragten bestellen.
Wegen der Kontrollfunktion des Datenschutzbeauftragten kann dieser von seinen Aufgaben nicht ohne weiteres entbunden werden. Hierzu bedarf es gem. §4f Abs. 3 BDSG eines wichtigen Grundes gem. §626 BGB („fristlose Kündigung“). Zu beachten ist hierbei aber – so das BAG – daß auch arbeitsrechtlich eine Teilkündigung erklärt werden muß. Ansonsten ist die Abberufung unwirksam. Denn wird ein Arbeitnehmer mit seinem Einverständnis zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt, ändert sich sein …
Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Mit Urteil vom 13. März 2007 – Az. 9 AZR 612/05 – hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nunmehr entschieden, daß es zum Widerruf der Bestellung eines betrieblichen internen Datenschutzbeauftragten nach §4f Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz (…
Zur Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Recht und Alltag / Nach § 4f Abs. 1 Satz 1 BDSG haben öffentliche und nichtöffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen, einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Diese Bestellung kann gemäß § 4f Abs. …
BAG: Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Rechtblog / Nach § 4f Abs. 1 Satz 1 BDSG haben öffentliche und nichtöffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen, einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Diese Bestellung kann gem…
Kündigung eines Datenschutzbeauftragten
Blickpunkt Recht & Steuern / Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber mit seiner Zustimmung gemäß § 4f Abs 1 Satz 1 BDSG zum Beauftragten für den Datenschutz bestellt, ändert sich damit regelmäßig der Inhalt des Arbeitsvertrages. Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragte…
Bundesarbeitsgericht: Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten bedarf der Teilkündigung
recht verständlich / Herr A arbeitete seit 1989 im Krankenhaus der B. Die Krankenhausleitung bestellte ihn mit Schreiben vom 1. Juli 1995 zum Datenschutzbeauftragten. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 4f Absatz 1 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes: „4f Beauftr…
Erleicherungen für Mittelständler beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten
LAWgical / Am heutigen 26. August 2006 tritt das am Tag zuvor verkündete Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft in Kraft. Obwohl der Name der Norm eher eine Verkomplizierung befürchten lässt, b…
Erleichterungen für Mittelständler beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten
LAWgical / Am heutigen 26. August 2006 tritt das am Tag zuvor verkündete Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft in Kraft. Obwohl der Name der Norm eher eine Verkomplizierung befürchten lässt, b…
Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten erfordert gleichzeitige Kündigung
JuracityBlog / und zwar nach § 4f Abs. 3 Satz 4 1. Halbsatz BDSG in entsprechender Anwendung von § 626 BGB, so das Bundesarbeitsgericht in einem heute verkündeten Urteil (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. März 2007 ‑ 9 AZR 612/05, Pressemitteilun…
Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
arbeitsrechtblog / Auf der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Datenschutzrecht steht häufig der betriebliche Datenschutzbeauftragte. Besondere Probleme stellen sich bei der Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten, weil hier im BDSG auf das Recht zu…
Keine materiellen Änderungen im Datenschutz durch Reform des § 4 BDSG
walfischbucht / Durch das Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse in der Wirtschaft wurde unter anderem auch § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) abgeändert. Stellen, die personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung wie Adresshand…
Datenschutz in kleinen Betrieben
Blickpunkt Recht & Steuern / Nachdem am Wochenende das “Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft” in Kraft getreten ist, können sich kleinere Betriebe nun wenigstens über eine kleine Erleichterung freuen: Bi…
BAG: Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / In einem bereits etwas länger zurückliegendem Urteil (Urt. v. 13.03.2007 - Az.: 9 AZR 612/05) hat das Bundesarbeitsgericht wichtige Ausführungen zur Abberufung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemacht:Leitsätze:1. Wird ein Arbeitnehmer v…
Kündigung eines Datenschutzbeauftragten
Blickpunkt Recht & Steuern / Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber mit seiner Zustimmung gemäß § 4f Abs 1 Satz 1 BDSG zum Beauftragten für den Datenschutz bestellt, ändert sich damit regelmäßig der Inhalt des Arbeitsvertrages. Die Aufgabe…
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter - Aufgaben und Tätigkeit (Teil III)
Law-Blog / Teil 3 des Beitrages widmet sich der Frage, was - überlicksartig - die Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind. Ganz allgemein hat der betriebliche Datenschutzbeauftragte auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie weitere…
