Update zum "Telekom-Paket"
e-comm | 10. Mai 2009 — Soll der Zugang zum Internet nur nach Gerichtsbeschluss gesperrt werden können, oder soll es schon ausreichen, wenn eine "Internet…
Vor der Abstimmung des Europäischen Parlaments (in erster Lesung) über das "Telekom-Paket" vor knapp zwei Wochen hat sich die französiche Regierung eifrig um Unterstützung für ihr Konzept der "Riposte graduée" (abgestufte Antwort) bemüht, nach dem - vereinfacht gesagt - im Falle von wiederholten Verletzungen ("three strikes") den Internet-Zugang gesperrt werden sollte - ohne Gerichtsentscheidung. Dieses Bemühen ist allerdings - wohl auch auf Grund der Arbeit von Netz-Aktivisten - nach hinten losgegangen, denn die Abgeordneten stimmten schließlich mit großer Mehrheit für eine Abänderung, die sich direkt gegen die französischen Bestrebungen richtet (der vom Parlament angenommene Text ist hier verfügbar). Die mittlerweile schon fast berühmt gewordene "Abänderung 138" soll Art 8 Abs 4 der RahmenRL einen weiteren Unterabsatz hinzufügen, wörtlich würde das dann so lauten: "(4) Die nationalen Regulierungsbehörden fördern die Interessen der Bürger der Europäischen Union, indem sie unter anderem ... ga) dem Grundsatz folgen, dass die Grundrechte und Freiheiten der Endnutzer, insbesondere gemäß Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Meinungs- und Informationsfreiheit, keinesfalls ohne vorherige Entscheidung der Justizbehörden eingeschränkt werden dürfen, es sei denn, die öffentliche Sicherheit ist bedroht; in diesem Fall kann die Entscheidung der Justizbehörden im Nachhinein erfolgen." Allzu aufregend scheint das auf den ersten Blick nicht, denn einerseits hat in diesem Artikel 8 so mancherlei Luftiges Platz, geht es darin doch um "politische Ziele und regulatorische Grundsätze", die zur vollen Wirksamkeit noch weitere konkrete Zuständigkeiten der Regulierungsbehörden voraussetzen. Andererseits ist auch nicht wirklich zu sehen, welches Problem ein Mitgliedstaat damit haben sollte, dass Einschränkungen der Meinungs- und Informationsfreiheit (im Rahmen der Tätigkeit der Regulierungsbehörden) eine gerichtliche Entscheidung erfordern. Präsident Sarkozy allerdings fühlt sich durch diese Abänderung geradezu provoziert. In einem Brief an Kommissionspräsident Barroso (Näheres dazu auf écrans) hält er es für besonders wichtig ("fondamental"), dass die Abänderung 138 von der Kommission abgelehnt wird, da sie dazu führen könnte, dass die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, eine intelligente Strategie (! - Sarkozy meint damit offenbar di…
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. Oktober 2008 auf http://blog.lehofer.at.
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Rechtslupe | 12. Dezember 2008 — Das Europ??ische Mahnverfahren kann ab heute, das europ??ische Verfahren f??r geringf??gige Forderungen kann ab 1. Januar 2009 …
e-comm | 5. November 2009 — Als "neue Bestimmung zur Internet-Freiheit" verkauft die Europäische Kommission den Kompromisstext, auf den sich Rat und Parlament…
STRAFSACHEN | 8. März 2012 — Sehr geehrtes Mitglied, Diese E-Mail wurde an Sie gesendet, weil wir einen Fehler in Ihrem erkannt haben Rechnungsinformationen …
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e-comm | 1. Dezember 2010 — Dass die Staatsanwaltschaft München vor einiger Zeit im Rechtshilfeweg in Österreich Journalisten einvernehmen lassen wollte, die …
www.rechtsklarheit.de | 16. Mai 2010 — Die Versicherungen verhindern Grundsatzentscheidungen des BGH. Kurz bevor der BGH ein für die Versicherung negatives Urteil …
dennisheinemeyer.eu | 21. April 2010 — Es war notwendig, dass die EU-Kommission sich bei den ACTA-Verhandlungen für die Veröffentlichung des Abkommensentwurfs einsetz…