Ab Montag wird gesessen: Zwei Tage Ordnungshaft fürs Sitzenbleiben

"Auch bei der Urteilsverkündung sollte dem Opfer erlaubt sein, den Keulenschlag im Sitzen entgegenzunehmen." Rudolf Wassermann, 1969 SchnickSchnack, sagte sich dermaleinst RiAG Ronsdorf in Zittau, und das OLG Dresden pflichtete dem bei: Die Keule trifft viel besser, wenn das Opfer steht! Und nicht nur das, sondern voller Respekt soll der Angeklagte sich erheben. Und wenn der Respekt fehlt, dann wird dieser eben erzeugt, mit Strafe! Als Ronsdorf im Dezember 2007 den Rechtsstaat Rechtsstaat sein ließ und eine Verhandlung nach Zittauer Landrecht durchführte, da gab es einen gewissen feststellbaren, durch das Gericht selbst erzeugten Mangel an "Respekt" beim Angeklagten. Nein, dieser wollte am Ende eines Verfahrens, bei dem ihm die grundlegendsten Rechte vorenthalten wurden, sich nicht noch "vor dem Richter erheben", als dieser ihn schließlich aburteilte. Er blieb sitzen. Dafür sitzt er nun. Ab Montag. Zwei Tage lang. In der JVA Görlitz. Und dann? Wie, bitte schön, erwartet denn der aufgeklärte demokratische Rechtsstaat, kommt Andreas aus der Haft? Geläutert? Respektvoll? Vermutlich direkt auf dem Weg zum Gericht, um sich bei Ronsdorf für sein flegelhaftes Benehmen zu entschuldigen? Oder vielleicht noch etwas distanzierter gegenüber dem Justizsystem, das auch anderthalb Jahre später selbst noch im Kostenrecht "Fünfe gerade sein" lässt und dem Angeklagten …

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Themen: Deutschland , Ordnungsmittel Wg. Ungebühr , Respekt , Stuhl , Olg Dresden , Opfer

Erschienen 5. Juni 2009 auf http://tkdv-zittau.blogspot.com/.

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