Ab Mai höhere Bußgelder für Raser und Drängler

Der Bußgeldkatalog soll geändert werden: Ab 1. Mai dieses Jahres sind höhere Strafen für Raser und Drängler vorgesehen. Bußgelder bis zu 250 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot können dann verhängt werden. Wer bei einer Geschwindigkeit ab 101 km/h weniger als 15 m Abstand zum Vordermann einhält, muss ab dann mit einem Bußgeld von 100 Euro und 1 Monat Fahrverbot rechnen, bei einem Abstand von weniger als 10 m drohen bereits ein Bußgeld von 150 Euro und 2 Monate Fahrverbot. Drei Monate Fahrverbot riskiert, wer bei diesem Tempo weniger als 5 m Abstand hält, zusätzlich muss er 200 Euro zahlen. Bei einem Abstandsverstoß über Tempo 130 kann das Bußgeld bis zu 250 Euro betragen und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt werden. für Wiederholungstäter kann´s noch teurer werden. Autor: RA Oliver Maier Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Tempo , Raser

Erschienen 10. Februar 2006 auf http://www.strafblog.de.

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