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Ab Juli sind auch in Deutschland Erfolgshonorare für Anwälte möglich

am 27.04.2008 von http://log.handakte.de/

In den USA ist das anders: Dort sind Erfolgshonorare zwar nicht die Regel, aber weit verbreitet – was dazu führt, dass auch einfache Menschen spektakuläre Schadensersatzsummen zugesprochen bekamen. Ein Effekt, auf den beispielsweise John Edwards seine Karriere begründete.
In Deutschland galt dagegen ein Erfolgshonorar beziehungsweise eine “Streitanteilsvergütung” (quota litis) nach § 49 b Absatz 2 der alten Bundesrechtsanwaltsordnung als “unstatthaft“. Diese Vorschrift erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 12. Dezember 2006 (1 BvR 2576/04) als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Weil der Erste Senat feststellte, …

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