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Ab heute: absolutes Redeverbot

am 10.12.2007 von Handakte WebLAWg

In Anlehnung an das Urteil zu Kommentaren in Weblogs (wonach Kommentare durch den Blogbetreiber grundsätzlich vorher auf nicht rechtskonforme Inhalte geprüft werden müssen), hat das Landgericht Hamburg jetzt entschieden, dass in Kneipen und auf öffentlichen Plätzen nur noch geredet werden darf, wenn Polizei oder Verfassungsschutz anwesend ist.
Betreiber von Gaststätten und Gemeinden können diese Regelung nur umgehen, wenn sie eine vom Innenministerium zugelassene Videoüberwachung installieren. In allen anderen Fällen muss geschwiegen werden.
Bitte halten sie sich daran und folgend Sie dem guten Beispiel der Süddeutschen.de. Die lässt ihre Nutzer jetzt …

Vorher bei Handakte WebLAWg

» Fehlerhafter Prospekt bringt Schadensersatz

» SPD will Manager-Abfindungen begrenzen

» Schön britisch

» “Ich töte gerne Menschen”

» Böses Erwachen


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