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Ab 2007: Freiberufler zahlen 163 Millionen jährlich an die GEZvo

am 08.02.2006 von strafblog

Wir Freiberufler werden nach einer Berechnung von SPIEGEL-online ab 2007 jährlich zusätzlich etwa 163 Millionen Euro an die GEZ zahlen müssen, weil unsere PCs einen Internetanschluss haben und darüber theoretisch (und auch praktisch) Fernsehempfang möglich ist. Und dafür sind demnächst Rundfunkgebühren fällig, damit unsere öffentlich-rechtlichen Sender nicht darben müssen. Immerhin sitzen die meisten von uns in Zeiten karger Auftragslage ja täglich stundenlang vor dem als Fernseher umfunktionierten PC und schauen sich mit sehnsüchtigen Augen die traumhaften Justizsendungen an, in denen Anwälte noch richtig was zu tun haben. Obwohl die wohl überwiegend gar nicht von den öffentlich-rechtlichen Kanälen, sondern von den Privaten ausgestrahlt werden. Aber was sind schon 17,03 € monatlich oder rund 200 € jährlich für Leistungen, die nicht in Anspruch genommen werden? Peanuts, um es mit den Worten des Regierungssprechers von Rheinland-Pfalz auszudrücken, der zu diesem Thema vom epd-Mediendienst befragt wurde.

SPIEGEL-online weist darauf hin, dass demnächst wohl auch Handys GEZ-pflichtig werden, da sie – ob der Kunde die Funktion nutzt oder nicht – dem technischen Stand gemäß bald standardmäßig mit einer Fernsehempfangsmöglichkeit ausgestattet sein werden. Fragt sich - so der SPIEGEL -, ob dann nicht gleich auch Hörgeräte der GEZ-Abzocke unterworfen werden sollen.

Mich als Strafverteidiger freut das alles. Ich sehe traumhafte Verteidigungen auf mich zukommen, wegen „Erschleichen von Leistungen“ zum Beispiel, oder wegen Eingehungsbetruges, weil man beim Kauf eines Computers konkludent vorgespiegelt hat, man sei zur Zahlung von GEZ-Gebühren bereit und in der Lage. Oder gar wegen Bildung von kriminellen oder terroristischen Vereinigungen, weil frustierte PC- oder Handynutzer die GEZ-Zentrale in die Luft sprengen wollen. Was aber keinesfalls als öffentlicher Aufruf zur Begehung von Straftaten verstanden werden soll, ich rate jedem ab, so was ernsthaft in Betracht zu ziehen.

Autor: RA Rainer Pohlen

http://www.spiegel.de/netzwelt/technologie/0,1518,399510,00.html

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