Ab 01.01.2012 kein Pfändungsschutz für Sozialleistungen (ohne P-Konto)
ent-schuldigung.de | 26. Oktober 2011 — Derzeit können Sozialleistungen (nach § 55 SGB I) 14 Tage lang auch bei einer bestehenden Kontopfändung abgehoben werden. Von d…
Derzeit können Sozialleistungen (nach § 55 SGB I) 14 Tage lang auch bei einer bestehenden Kontopfändung abgehoben werden. Von dieser Möglichkeit machen viele Leistungsempfänger auch seit Jahren Gebrauch. In der Regel ergibt sich bereits aus dem Betreff der Überweisung, dass es sich um eine Sozialleistung handelt. Ansonsten reichte es aus, der Bank den Leistungsbescheid vorzulegen.
Ab dem 01.01.2010 tritt diese Regelung außer Kraft. Ein Schutz ist dann nur noch über ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) möglich.
Tipp : Betroffene sollten ihr Konto bereits vor dem 01.01.2012 in ein P-Konto umwandeln. Wenn ein erhöhter Sockelbedarf besteht, ist eine Bescheinigung erforderlich, die von einer Schuldnerberatungsstelle, einem Rechtsanwalt oder dem Leistungsträger selbst ausgestellt werden kann. In der Regel wird der Leistungsbescheid selbst von den Banken nicht akzeptiert.
Der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände…
» Vollständiger ArtikelErschienen 26. Oktober 2011 auf http://www.ent-schuldigung.de.
ent-schuldigung.de | 26. Oktober 2011 — Derzeit können Sozialleistungen (nach § 55 SGB I) 14 Tage lang auch bei einer bestehenden Kontopfändung abgehoben werden. Von d…
Conle§i | 8. November 2011 — Zum Schutz des unpfändbaren Einkommens besteht die Möglichkeit, ein Bankkonto in ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto)…
ent-schuldigung.de | 25. Februar 2010 — Ab dem 01.07.2010 können Schuldner ihr bereits bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Ein Betrag in Höhe von 985,15…
ent-schuldigung.de | 2. Juli 2010 — Mit der Einrichtung eines P-Kontos steht dem Kontoinhaber ein pfändungsfreier Betrag von 985,15 EUR automatisch zu. Eine zusä…
ent-schuldigung.de | 6. Mai 2011 — Schuldnern, denen die Bankverbindung gekündigt wurde fällt es schwer, wieder eine neue Bank zu finden. Die Stadtsparkasse Mün…
ent-schuldigung.de | 9. November 2010 — Die Umwandlung des Girokontos in ein sogenanntes P-Konto ist aufgrund der gesetzlichen Regelung kostenlos. Nicht geregelt sin…
ent-schuldigung.de | 30. November 2011 — Ohne ein Konto ist man vom modernen Wirtschaftsleben faktisch ausgeschlossen. Selbst der Bezug von Sozialleistungen gestaltet s…
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NEBGEN | 7. Juli 2010 — Mancher meint, das P-Konto könnte zum Ä-Konto werden. Das mag sein. Wenn ich mir dieses Gesetz allerdings so näher angucke, könn…
Betriebsrat Blog | 6. Juli 2010 — Seit 01.07.2010 haben Bankkunden einen gesetzlichen Anspruch, ein normales Girokonto als sog. P-Konto zu führen. P steht hier…