Aachener Richter verliert im Streit um Nebentätigkeit

Der Aachener Familienrichter Heiner Höfken hat im Streit um seine Nebentätigkeit auch in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verloren. Sein Dienstherr, das Oberlandesgericht Köln, hatte vor drei Jahren eine Nebentätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Aachen AG (STAWAG) nicht mehr genehmigt.

Höfken, der gleichzeitig als Richter, SPD-Fraktionschef im Stadtrat und Aufsichtsratsvorsitzender tätig sein möchte, hatte im August 2005 in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Aachen verloren. Das Gericht hatte erkannt, dass eine so “herausgehobene Stellung” nicht im Einklang mit dem Richtergesetz stehe und angemerkt, dass es generell Bauchschmerzen mit Richtern in Stadt- und Gemeinderäten habe. Das Oberverwaltungsgericht Münster schloss sich dieser Auffassung an, ließ aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.

Höfken hat die Revision bereits eingereicht. Er fühlt sich in seinen Grundrechten beschnitten und sieht Handlungsbedarf beim Gesetzgeber. Es könne nicht angehen, dass fast jedes Bundesland mit der Frage, wie sehr sich Richter in die Kommunalpolitik einbringen dürfen, unterschiedlich umgehe.

Quelle: Aachener Nachrichten

Vorher in diesem Blog: Aachener Richter vor Gericht (26.08.2005)

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Themen: Spd , Dienstherr , Nebentätigkeit Aachen

Erschienen 13. Februar 2007 auf http://www.ra-blog.de.

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