a2n: Idee der Creative Commons Collecting Society vorgestellt
LAWgical | 6. September 2010 — Am heutigen Nachmittag wurde in einem 90minütigen Panel im Rahmen der all2gether now (a2n) in Berlin die Idee der Gründung einer C…
Mit Zoe Leela und Thomas Ternes saßen am heutigen Morgen im Kesselhaus der Kulturbrauerei an der Schönhauser Allee zwei Vertreter auf der Bühne, die mit Creative Commons lizenzerter Musik in größerem Umfang Einnahmen erzielt haben. Sie schildern ihre Erfahrung mit der Vermarkung ihrer Musik und die dahinter stehende harte PR-Arbeit, die geleistet werden musste. Aber auch Vorbehalte, die ihnen entgegebracht wurden und die Probleme, die so manche Rechtsabteilung im Grunde an der Musik interessierter Unternehmen mit Creative Commons-Lizenzen hat. Als solcher Bedenkträger saß auch Stefan Wieduwilt im Panel. Als Verwerter findet er Creative Commons-Lizenzen zwar grundsätzlich gut, hat aber seine Probleme mit der Definition des Begriffs des kommerziellen Gebrauchs. Dem pflichtete Volker Tripp bei. Er sieht aber Ansätze einer Lösung dieses Problem durch die Auslagerung der Konturgebung auf die gestern vorgestellte Creative Commons Collecting Society und die dort vorgesehene Schiedsstelle. Auch die Problematik der Einzelfalllizierung wurde beleuchtet. Soweit der Künstler hier die Kontrolle über sein Werk behält, was von den Künstlern im Panel überwiegend positiv bewertet wurde, steht dem eine unüberschaubare Zahl von Lizenzierungsvorgängen für die geschäftsmäßig agierenden Verwerter gegenüber. Auch hier kann nach Ansicht von Volker Tripp eine Verwertungsgesellschaft ein One-Stop-Shop und damit eine Vereinfachung der Verfügbarkeit CC-lizenzierter Musik fördern. Insbesondere Zoe Leela forderte nachdrücklich, die Einrichtung einer solchen Verwertungsgesellschaft für CC-Content, da sie die Künstler bei der Rausgabe ihrer Kunst gerade nicht frei, sondern schutzbedürftig sieht. Auch diesen Schutz kann nach ihrem Dafürhalten eine Verwertungsgesellschaft leisten. Einen anderen Ansatz vertrat Danny Bruder. Er ist als Künstler der Meinung, dass zwar die Produktion von Kunst bezahlt werden müsse, danach aber das Kunstwerk der Allgemeinheit zum Konsum und insbesondere zur Weiterentwicklung zu überlassen ist. Insoweit müsse bedacht werden, dass eine Weiterentwicklung ohne Rückgriff auf Bekanntes nicht denkbar ist und ihm persönlich eine Bezahlung der Zweit-, Dritt- und Viertverwertung widerstrebt. Gleichwohl wurde in dem von Wolfgang Senges moderierten Panel herausgearbeitet, dass die Lizenzierung unter Creative …
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. September 2010 auf http://lawgical.jura.uni-sb.de/.
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