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Aus einer Besprechung von BGH NJW RR 2007, 1029 von Deubner in der JuS 12/07

Der BGH hat richtig entschieden. Das BerGer. hat einen Fehler gemacht, der Juristen leider manchmal unterläuft. Die Richter haben in den Palandt geschaut und nicht in das Gesetz.

Und in der Fußnote steht dann auch noch, daß die Richter den Palandt auch noch falsch verstanden haben “und nicht die richtigen Folgerungen zogen”.

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Themen: Titelseite , Berger

Erschienen 13. Mai 2008 auf http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/.

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