… denn sie wissen nicht was sie tun!

Oberflächlichkeit, mangelnde geistige Kapazität oder doch pure Absicht?

a. Deckungsanfrage meinerseits für Räumungs- und Zahlungsklage, weil der Mieter (nach eigener Kündigung) - so meine Mitteilung an die Badische Rechtsschutzversicherung, Karlsruhe - nicht ausgezogen ist und rückständige Miete bzw. Nutzungsentschädigung schuldet. Das Antwortschreiben: Deckungszusage für die Zahlungsklage, nicht aber für die Räumungsklage, da “der Mieter bereits ausgezogen ist”!

b. Deckungsanfrage an die ARAG mit dem ausdrücklichen gefetteten Standard-Hinweis, das ich nicht mandatiert bin, sonstige Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer zu führen, der sich deswegen mit evtl. Rückfragen direkt an meinen Mandanten wenden möge. Einige Tage später das Antwortschreiben der ARAG an mich: “Dürfen wir Sie noch um Beantwortung folgender Fragen bitten: …”.

c. Deckung…

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Erschienen 18. Februar 2006 auf http://www.rsv-blog.de.

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