9Live darf Mitspieler ausschließen

Den alten Grundsatz der Vertragsfreiheit hält -eindeutig gegen den Trend- nach einem Bericht bei Spiegel Online das Landgericht München hoch. Geklagt hatten zwei Naturwissenschaftler, die beim Quizsender 9Live nach mehreren Gewinnen für ein halbes Jahr gesperrt worden waren. Als sie trotzdem mitspielten und wieder gewannen verweigerte 9Live die Auszahlung. Zu Recht entschied das Landgericht, es brauche "keine moralisch hoch stehende...



Quelle: DPMS INFO (8. Februar 2005)

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Themen: Spiegel Online , Landgericht , Mnchen
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 8. Februar 2005 bei http://oby.de.

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