Alle Blogs » 9C_321/2007: Unverjährbarkeit des Rentenstammrechts bei BVG-Ansprüchen

9C_321/2007: Unverjährbarkeit des Rentenstammrechts bei BVG-Ansprüchen

am 14.11.2007 von http://vasella.blogspot.com/

Strittig war hier die Frage, ob eine Invalidenrente nach BVG verjährt war. Das BGer heisst eine Beschwerde der PK gegen ein Urteil des SozVersGer ZH gut.Die 1. BVG-Revision (in Kraft seit 1. Januar 2005) änderte BVG 41 I. Nach der alten Fassung verjährten Forderungen auf periodische Beiträge und Leistungen nach fünf, andere nach zehn Jahren. Nach neuem Recht verjähren dagegen die Leistungsansprüche nicht, sofern die Versicherten im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Vorsorgeeinrichtung nicht verlassen haben. Mangels einer Übergangsbestimmung ist das neue Recht auch für die bei ihrem Inkrafttreten noch nicht verjährten Forderungen anwendbar.Die Vorinstanz hatte die Einrede der Verjährung verworfen und damit verkannt, dass der Gesetzgeber auch für die berufliche Vorsorge die Unverjährbarkeit des Stammrechts auf …

VERJÄHRUNG

LawBlog / Mit jedem Silvesterböller gehen zum Jahreswechsel Forderungen in Millionenhöhe verloren. Sie sind verjährt. Der kommende Jahreswechsel ist besonders kritisch, weil die Übergangsfrist nach der Schuldrechtsreform endet. Mit dem 1. Januar 2005 verj…

5C.44/2007: Verjährung der Haftungsansprüche gegen den Vormund

Blawg von David Vasella / Verantwortlichkeitsansprüche gegen den Vormund verjähren nach ZGB 454 I ein Jahr nach Zustellung der Schlussrechnung. Das heisst nach der Lehre, der sich das BGer anschliesst, dass die Ansprüche keinesfalls früher verjähren; sie verjähren aber…

5C.44/2007: Verjährung der Haftungsansprüche gegen den Vormund

Blawg von David Vasella / Verantwortlichkeitsansprüche gegen den Vormund verjähren nach ZGB 454 I ein Jahr nach Zustellung der Schlussrechnung. Das heisst nach der Lehre, der sich das BGer anschliesst, dass die Ansprüche keinesfalls früher verjähren; sie verjähren aber…

5C.44/2007: Verjährung der Haftungsansprüche gegen den Vormund

Blawg von David Vasella / Verantwortlichkeitsansprüche gegen den Vormund verjähren nach ZGB 454 I ein Jahr nach Zustellung der Schlussrechnung. Das heisst nach der Lehre, der sich das BGer anschliesst, dass die Ansprüche keinesfalls früher verjähren; sie verjähren aber…

Forderungsausfall: Verjährung von Ansprüchen in Polen

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Seit der deutschen Schuldrechtsmodernisierung aus dem Jahre 2002, nach der die Regelverjährung von 30 auf 3 Jahre reduziert wurde (hierzu unsere Pressemitteilung), ist die Anspruchsverjährung aktueller denn je. Zu Ende eines jeden Jahres stehen Unt…

Änderung von Verjährungen

Handakte WebLAWg / Inhaberinnen und Inhaber von Forderungen sollten wie in jedem Jahr auf die mögliche Verjährung offener Ansprüche zum Jahresende achten. Weil...…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

David Vasella

» Blawg von David Vasella

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »