9C_172/2007: Vorsorgefall Tod und Invalidität (amtl. Publ.)
am 03.12.2007 von Blawg von David VasellaEin ehemaliger Kellner löste sein Arbeitsverhältnis nach Eintritt einer schweren Krankheit auf, da er die vorher nebenberuflich ausgeübte Beratungs- und Konfliktlösungstätigkeit im Partnerbereich zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ausweiten wollte. Kurz nachdem er bei der Pensionskasse die Barauszahlung seiner Austrittsleistung verlangt hatte, schied er freiwillig aus dem Leben. Sein Bruder (als Universalerbe eingesetzt) ersuchte die Pensionskasse um Überweisung der Freizügigkeitsleistung, was diese ablehnte. Die Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zum Tod geführt habe, sei während des Vorsorgeverhältnisses eingetreten. Der damit eingetretene Vorsorgefall «Tod» schliesse den Freizügigkeitsfall aus.Das BGer stellt fest, dass der Vorsorgefall Tod frühestens (!) mit dem Tod eintritt, also nicht bereits mit dem Eintritt einer Arbeitsfähigkeit durch das Leiden, das zum Tod geführt hat. Es ist zwar möglich, dem Tode eine Periode der Arbeitsunfähigkeit vorangeht, während welcher der Versicherte entlassen wird und dadurch den Versicherungsschutz verliert. Nach BVG 18 a muss der Verstorbene im Zeitpunkt des Todes oder bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zum Tode geführt hat, versichert gewesen sein.Damit wird entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin nicht der Eintritt des Vorsorgefalles auf den Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit vorverlegt, sondern vielmehr …
9C_249/2007: Sachl. und zeitl. Zusammenhang zwischen Arbeitsunfähigkeit u. späterer Invalidität (berV), Änderung der Rsp. (amtl. Publ.)
Blawg von David Vasella / Strittig war hier die Leistungspflicht der (obligatorischen) beruflichen Vorsorge für Invalidenrenten zugunsten eines Versicherten. Dieser Anspruch setzt u.a. einen engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen der während der Dauer des Vor…
Krankengeld für freiwillig versicherte Arbeitnehmer bleibt auch bei Arbeitsplatzverlust
Handakte WebLAWg / Eine große bayerische Krankenkasse wollte ihrem Versicherten, der mit seinem Arbeitsentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze lag und daher freiwillig versichert war, kein Krankengeld bezahlen, weil ihm gekündigt worden war. Das sei aus der Satzun…
Entgeltfortzahlung: Zahlung trotz Schlägerei
Handakte WebLAWg / Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz muss ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der wegen einer Krankheit arbeitsunfähig ist, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen den Lohn oder das Gehalt weiterzahlen, wenn…
Kündigung wegen Marathonlauf während Arbeitsunfähigkeit
Kanzlei Garben, Schlüter, Schützler & Reiss / Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, ist der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Nicht zuletzt aus diesem Grund führt die Krankmeldung von Mitarbeitern gerade in mittleren und kleinen Betrieben imm…
Arbeitsrecht: 12-Monats-Frist und Fortsetzungserkrankung: Neuer Entgeltfortzahlungsanspruch?
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Die Dauer des Anspruchs der Entgeltfortzahlung ist im Einzelnen in § 3 EFZG geregelt. Im Grundsatz beträgt der Anspruch sechs Wochen. Problematisch sind aber Fälle, in denen ein Arbeitnehmer aufgrund derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig wird…
Berufliche Rehabilitation - stufenweise Wiedereingliederung
Recht und Alltag / Nach dem geltenden Arbeits- und Sozialrecht ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, wenn er auf Grund einer Erkrankung nicht seine volle vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung erbringen kann. Andererseits ist anerkannt, dass ein arbeitsunfähiger Arbe…
Arbeitsrecht: Ski-Urlaub während Arbeitsunfähigkeit: Fristlose Kündigung!
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Zwischen den Arbeitsvertragsparteien kommt es bei einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers immer wieder zu Streit über die notwendigen Verhaltenspflichten. Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet, während einer Arbeitsunfähigkeit im Bett…
Fragen nach Erkrankung
Handakte WebLAWg / Hinsichtlich der Zulässigkeit von Einstellungsfragen gilt grundsätzlich: Eine Auskunftspflicht des Bewerbers endet dort, wo dessen Persönlichkeit tangiert wird, ohne dass hierfür aus Sicht des Arbeitgebers sachliche Gründe vorliegen. Für Fragen…
