§ 9a TKG weiter in der Kritik

Nachdem die Bundesregierung ihre Absicht bekräftigte, den § 9a TKG wie geplant einzuführen und damit das VDSL-Netz der Telekom von der Regulierung auszunehmen, hat jetzt die EU-Kommission reagiert:

Die Wettbewerbshüter der Gemeinschaft halten dies für einen Verstoß gegen EU-Recht. Sie verlangen deshalb, dass der Zugang von Telekom-Konkurrenten zu dem Netz staatlich reguliert wird. Dies würde voraussichtlich die Preise senken, zu denen andere Unternehmen ihren Kunden Zugang zum Telekom-Netz geben können.

Damit haben sich die Fronten verhärtet. Von einer Konfliktfreien Regelung ist damit nicht mehr auszugehen.

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Themen: Juristisches

Erschienen 30. Oktober 2006 auf http://kleinblog.com/.

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