90 Mio aus Filesharing-Abmahnungen zu verkaufen

Die Kollegen U+C Rechtsanwälte haben eine Onlineversteigerung von Forderungen in Höhe von insgesamt über 90 Millionen Euro gestartet. Dabei handelt es sich um offene Forderungen, die mit Abmahnungen wegen rechtswidriger Nutzung von P2P-Tauschbörsen geltend gemacht wurden. Laut heise ergibt sich die Summe aus 70.000 Abmahnungen mit einer jeweiligen Kostenrechnung von 1.286,80 Euro. Dieser Rechnungsbetrag setzt sich aus den Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Vertretung und die Ermittlung des Schuldners und dem Lizenzschadensersatz zusammen.

Die Kanzlei U+C, die früher als KUW firmierte, vertritt diverse Rechteinhaber aus der “Adult Entertainment” Branche. Abmahnungen wegen rechtswidriger Nutzung entsprechender Filme können für den Verletzer derart unangenehm sein, dass er lieber zahlt als sich im Kreise derjeniger, die den Internetanschluss nutzen, damit auseinanderzusetzen. Offenbar galt dies nicht für alle Anspruchsgegner.

U+C tritt nur als Vermittler zwischen Rechteinhabern und “Käufern” – genauer Zessionaren – auf. Welche Forderung der Zessionar genau erwirbt und ob diese tatsächlich besteht, ist unklar und müßte für jeden Einzelfall genau geprüft werden. Die “gekaufte” Forderung läßt sich jedoch nur dann versilbern, wenn der Rechteinhaber eine Forderung in dieser Höhe hatte, was nur dann der Fall ist, wenn ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Bei der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche hätte ein Ersteigerer die gleichen Hürden zu überwinden wie der Rechteinhaber.

Jetzt wissen wir also, warum wir vor wenigen Tagen am 05.12.2011 genau eines dieser zweiten Schreiben erhalten haben, mit denen U+C nach Erhalt der Unterlassungserklärung den Betrag von 1.286,80 € fordert. Dass es dabei um einen Film mit dem Titel “Saug mir den Stengel …

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Themen: Filesharing , P2p , Versteigerung , Kostenrechnung , Adult , Kuw , Abtretung , U+c
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 8. Dezember 2011 auf http://www.lbr-law.de.

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