8.06.2005 Neuregelung der forensischen DNA-Analyse auf den Weg g
am 08.06.2005 von http://www.bmj.de
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung der
DNA-Analyse für Strafverfolgungszwecke beschlossen. Die
DNA-Analyse im Strafprozess dient in einem laufenden
Ermittlungsverfahren dazu festzustellen, ob aufgefundenes
Spurenmaterial von dem Verletzten oder dem Beschuldigten stammt
(siehe unten B.1.a). Sie kann aber auch zur
Identitätsfeststellung in Fällen künftiger Strafverfolgung
eingesetzt werden (siehe unten B.2.).
„Die DNA-Analyse ist ein unverzichtbares und sehr
effektives Instrument zur Aufklärung von Straftaten. Deshalb
schlagen wir nach einer gründlichen Überprüfung Änderungen vor,
die die Einsatzmöglichkeiten dieses Instruments praxisorientiert
erweitern. Künftig soll der Richtervorbehalt für anonyme Spuren
entfallen. Gleiches gilt, wenn der Betroffene einwilligt.
Weiterhin sieht der Entwurf vor, eine DNA-Analyse für Zwecke
künftiger Strafverfolgung nicht nur bei erheblichen Straftaten
und allen Sexualdelikten, sondern auch bei wiederholter Begehung
nicht erheblicher Straftaten zuzulassen, weil wir inzwischen
wissen, dass viele Täter, die schwere Straftaten begehen, zuvor
mehrfach mit einfacheren Taten auffällig geworden sind.
Eine völlige Gleichstellung des genetischen Fingerabdrucks mit
dem herkömmlichen und damit den generellen Verzicht auf
qualifizierte Anforderungen an Anlasstat und Negativprognose und
eine gänzliche Streichung des Richtervorbehalts halte ich aus
Verfassungsgründen für unzulässig.
Zugleich flankieren wir den erweiterten Anwendungsbereich mit
Regelungen, die die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens weiter
absichern. So wird der Reihengentest auf eine gesetzliche
Grundlage gestellt. In den sogenannten Umwidmungsfällen sieht
mein Vorschlag vor, Betroffene künftig über die Speicherung in
…
08.07.2005 Neuregelung der forensischen DNA-Analyse kann in Kraf
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