8 Mal Post - unzuständig
am 07.03.2006 von http://www.recht.us/amrecht
HF - Washington. Im deutsch-amerikanischen Fall Micropicture International, Inc. v. Joseph A. Kickartz et al., Az. 3:05-CV-00034, hatte das erstinstanzliche Bundesgericht für den westlichen Bezirk von Virginia über seine Zuständigkeit, personal jurisdiction, zu entscheiden, nachdem die Beklagten, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland ansässig sind, sich auf die Unzuständigkeit des Gerichts berufen hatten.
An der Klägerin, einer Gesellschaft mit Sitz im Staat Virginia, sind die Beklagten als Minderheitsgesellschafter beteiligt. Sie hatten ein deutsches Patent für ein von ihnen erfundenes Mikrofichegerät erhalten und im Mai 2003 auf eine deutsche GmbH übertragen, deren Alleingesellschafterin die Klägerin ist. Die Klägerin war gegründet worden, um die Produktion und Entwicklung des Microfichegeräts auszuweiten.
Im März 2005 hatte die Klägerin unter anderem wegen behaupteter deliktischer Rufschädigung durch die Beklagten Klage eingereicht. Die Klage war den Beklagten zugestellt geworden. Diese hatten sich auf die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts berufen. Die Klägerin hatte das Gericht unter Berufung auf den zwischen ihr und den Beklagten regelmäßig geführten Schriftverkehr für zuständig gehalten.
Das Gericht sah den der Klägerin obliegenden Nachweis der Zuständigkeit des Gerichts als nicht erbracht an. Nach §8.01-328.1(A)(4) des Gesetzbuchs von Virginia ist das Gericht für einen im Staat eingetretenen deliktischen Verletzungserfolg, verursacht durch eine Handlung oder ein Unterlassen außerhalb Virginias, dann zuständig, wenn zwischen dem Handelnden und Virginia eine Beziehung in der in §8.01-328.1(A)(4) des Gesetzes von Virginia genannten Art und Weise besteht. Die Klägerin begründete die Zuständigkeit des Gerichts von Virginia damit, dass die Beklagten aufgrund des zwischen der Klägerin und den Beklagten geführten regelmäßigen Email-Verkehrs …
8 Mal Post - unzuständig
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