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8 Jahre…

am 30.09.2005 von http://www.juraaa.de

… Untersuchungshaft sind zu lang. Dass das auch das BVerfG so sieht, überrascht nicht. Aber dass es überhaupt soweit gekommen ist, zeigt wieder einmal, wie langsam und erfolglos die Mühlen der Justiz manchmal mahlen.
Zitat aus der Pressemitteilung des BVefG:
Es kann in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden, dass die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte nach acht Jahren Untersuchungshaft nicht mehr in Händen halten als einen dringenden Tatverdacht.

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Hendrik Aufmkolk

Hendrik, 20, bloggt über Leben und Lernen als Jurastudent an der Uni Münster.

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