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8 Jahre Untersuchungshaft

am 01.10.2005 von http://www.jurabilis.de

8 Jahre U-Haft sind angesichts der Unterschiede zwischen U-Haft und Strafhaft arg. 8 Jahre in z.B. Tegel.Die Karlsruher Richter betonten, in einem Rechtsstaat könne es nicht hingenommen werden, dass «die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte nach acht Jahren Untersuchungshaft nicht mehr in Händen halten als einen dringenden Tatverdacht». Das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates verstärke sich mit zunehmender Dauer der Haft. Stereotype Formulierungen, das überragende Interesse der staatlichen Gemeinschaft an einer wirksamen Strafverfolgung einer durch die besondere Schwere der Schuld gekennzeichneten Tat überwiege den Freiheitsanspruch des noch nicht Verurteilten, könnten die Fortdauer einer …

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