8 Jahre Untersuchungshaft
am 01.10.2005 von http://www.jurabilis.de8 Jahre U-Haft sind angesichts der Unterschiede zwischen U-Haft und Strafhaft arg. 8 Jahre in z.B. Tegel.Die Karlsruher Richter betonten, in einem Rechtsstaat könne es nicht hingenommen werden, dass «die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte nach acht Jahren Untersuchungshaft nicht mehr in Händen halten als einen dringenden Tatverdacht». Das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates verstärke sich mit zunehmender Dauer der Haft. Stereotype Formulierungen, das überragende Interesse der staatlichen Gemeinschaft an einer wirksamen Strafverfolgung einer durch die besondere Schwere der Schuld gekennzeichneten Tat überwiege den Freiheitsanspruch des noch nicht Verurteilten, könnten die Fortdauer einer …
26 Jahre Haft für nichts
RA-Blog / “Sieg”, rief Luis Diaz, als er gestern nach einem Freispruch das Gerichtsgebäude in Miami verließ. Der 67-jährige war wegen einer Serie von Vergewaltigungen vor 26 Jahren zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Täter war aber zwe…
27 Jahre Haft für Hauptangeklagten
Handakte WebLAWg / Im größten Gerichtsverfahren in Europa gegen El Kaida hat der Nationale Gerichtshof in Madrid am Montag 18 Angeklagte wegen Mitgliedschaft in der Terror-Organisation zu Haftstrafen von bis zu 27 Jahren verurteilt. Sechs der insgesamt 24 Angeklagten…
Acht Jahre Untersuchungshaft sind zu lang
Lichtenrader Notizen / Das Bundesverfassungsgericht hat zum Ausdruck gebracht, dass das Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) in Haftsachen eine angemessene Beschleunigung des gesamten Strafverfahrens bis zu dessen rechtskräftigen Abschluss erfordere. In einem am…
8 Jahre…
JURAAA!DE / … Untersuchungshaft sind zu lang. Dass das auch das BVerfG so sieht, überrascht nicht. Aber dass es überhaupt soweit gekommen ist, zeigt wieder einmal, wie langsam und erfolglos die Mühlen der Justiz manchmal mahlen. Zitat aus der Pressemi…
8 Jahre…
JURAAA!DE / … Untersuchungshaft sind immer noch zu lang. Es kann in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden, dass die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte nach acht Jahren Untersuchungshaft nicht mehr in Händen halten als einen dringenden Tatverda…
U-Haft: Acht Jahre sind zu lang
Knastblog / Acht Jahre Untersuchungshaft sind zu lang, selbst wenn es um schwerste Vorwürfe geht. Ein bislang nicht rechtskräftig verurteilter Mordverdächtiger aus Düsseldorf kann nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun auf seine Freilass…
Mutmaßlicher Mörder frei
Knastblog / In einem einmaligen Vorgang hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die sofortige Freilassung eines Angeklagten angeordnet, berichtet Spiegel online. Der Mann wird des sechsfachen Mordes beschuldigt und sitzt seit acht Jahren in Untersuchungsh…
Verfassungsgericht: 8 Jahre U-Haft sind zuviel
kanzlei-hoenig.info / Das Bundesverfassungsgericht hat die Entlassung eines Angeklagten aus der Untersuchungshaft angeordnet. Das Instanzgericht habe durch Verletzung des Beschleunigungsgebots das Freiheitsgrundrecht des Angeklagten verletzt. Nach 8 Jahren Untersuchungsh…
Bundesverfassungsgericht zur Dauer von Untersuchungshaft
Lichtenrader Notizen / Das Bundesverfassungsgericht hat bei einer Dauer einer vollzogenen Untersuchungshaft von fast 18 Monaten auch schon einer Verzögerung von fast sechs Wochen besonderes Gewicht beigemessen, die einer Fortdauer der Untersuchungshaft entgegenstehen kÅ
Bundesverfassungsgericht wertet prozessuale Zusage als Vertrauenstatbestand
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Carsten Hoenig hat bereits berichtet über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Koblenzer Millennium-Verfahren. U.a. führt das BVerfG aus: Die angefochtene Entscheidung verletzt das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs.…
» Beck Aktuell
Internetangebot des Verlages C.H. Beck, München - : BVerfG: Achtjährige Untersuchungshaft ist zu lang
