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7jährige und die Aufsichtspflicht

am 24.11.2008 von http://www.rechtslupe.de

Wenn Kinder etwas angestellt haben, sind nicht immer die Eltern Schuld. Haben sie alles ihnen Zumutbare unternommen, um Schäden durch ihre Kinder zu verhindern, haften sie selbst dann nicht, wenn es um weit mehr als eingeworfene Fensterscheiben geht. Das zeigt ein Fall, der jetzt die Justiz in Coburg und Bamberg beschäftigt hat, bei dem ein knapp siebenjähriger Junge durch Zündeln das von den Eltern angemietete Wohnhaus abfackelte. Die Eltern hatten aus Sicht des Gerichts alles getan, was von ihnen verlangt werden konnte, um dieser Gefahr vorzubeugen. Deshalb hafteten sie nicht wegen Aufsichtspflichtverletzung. Die Feuerversicherung des Vermieters blieb daher auf dem Schaden sitzen.
Das damals knapp 7 Jahre alte Kind hatte circa eine Stunde lang in seinem Kinderzimmer unbeaufsichtigt gespielt und dabei mit einem Feuerzeug gezündelt. Das hatte fatale Folgen, denn das von den Eltern angemietete Haus brannte weitgehend aus. Die Feuerversicherung des Vermieters erstattete ihm 147.000 €. Einen Teil davon, nämlich rund 51.500 €, wollte sie sich von der Haftpflichtversicherung der Eltern wiederholen. Die aber war der Ansicht, den Eltern sei kein Vorwurf zu machen.
Dem schloss sich das Landgericht Coburg an. Nach Beweisaufnahme stellte es fest, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hatten. Sie hatten das Kind eingehend über die Gefahren von Feuer aufgeklärt, regelmäßig das Kinderzimmer aufgeräumt und die Kleider vor dem Wäschewaschen auf Gegenstände durchgesehen, ohne dass sie jemals auf Zünd(el)mittel gestoßen wären. Noch mehr Kontrolle war nicht zu verlangen. Es war auch nicht zu beanstanden, dass das Kind längere Zeit unbeaufsichtigt in seinem Zimmer spielen durfte. Nach …

Zum Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht für siebenjährige Kinder

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Zum Umfang der Aufsichtspflicht von Eltern für ihr knapp acht Jahre altes, Rad fahrendes Kind

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