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7B.2/2007: Noga vs. Russland, pfändbares Vermögen (amtl. Publ.)

am 04.01.2008 von http://vasella.blogspot.com/

Im Streit zwischen der Gesellschaft Noga und Russland hat das BGer ein weiteres Urteil gefällt. Noga, die Genfer Import-Exportfirma Noga des Financiers Nessim Gaon, liess für angeblich unbezahlte Rechnungen 2005 russische Vermögenswerte pfänden, u.a. auch Flugzeuge bei der IATA. Dagegen beschwerte sich das Moscow Center for Automated Air Traffic Control (MATCC), das Eigentum an den gepfändeten Flugzeugen beansprucht, bei der Aufsichtsbehörde.Vor BGer war erstens strittig, ob Eigentum der MATCC für Schulden des russischen Staats gepfändet werden konnte. Das Betreibungsamt hatte sich auf ein Parteigutachten gestützt, wonach die MATCC eine Verwaltungseinheit des russischen Staats sei; nach russischem Recht stehe das Eigentum an den Flugzeugen dem russischen Staat zu. Gestützt darauf und auf die Statuten der MATCC (... personne morale ayant la forme juridique dune entreprise dEtat qui fait partie de la propriété fédérale de la Fédération de Russie) war die Pfändung der Flugzeuge mit Bundesrecht vereinbar:... des doutes ou des litiges sur la propriété des choses ou des droits à saisir nentraînent pas la nullité de la mesure, mais obligent uniquement loffice à ouvrir une procédure en revendication au sens des art. 106 à 109 LP.Strittig war auch die Immunität des russischen Staats (SchKG 92 I Ziff. 11). Die Pfändung war zulässig, weil (1) die Forderung auf eine Handlung iure gestionis zurückging, und (2) eine ausreichende Binnenbeziehung bestand, und (3)die Vermögenswerte nicht hoheitlichen Zwecken dienten (SchKG 92 I 11). Russland hatte, was den letzten Punkt betrifft, auf seine Immunität verzichtet.Aus der Berichterstattung von Cash:Die Genfer Import-Exportfirma Noga des Financiers Nessim Gaon …

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