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7 Millionen Euro Entschädigung für falschen Terrorverdacht

am 27.01.2007 von http://www.strafblog.de

Der Kanadier Maher Arar, der im Jahr 2002 aufgrund falscher Informationen seiner Regierung in New York unter Terrorverdacht festgenommen und nach Syrien ausgeliefert worden war, erhält jetzt eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 10,5 Millionen kanadischen Dollar, das sind umgerechnet rund 6,9 Millionen Euro. Laut SPIEGEL-ONLINE entschuldigte sich der kanadische Premierminister Stephen Harper auf einer Pressekonferenz in Ottawa offiziell bei dem syrischstämmigen Informatiker Arar für die Rolle, welche die kanadischen Verantwortlichen bei der schrecklichen Tortur gespielt haben, die Sie 2002 und 2003 durchlitten haben und kündigte die Entschädigungszahlung in vorgenannter Höhe an.

Arar war 2002 bei einem Zwischenstop in der us-amerikanischen Metropole festgenommen worden, weil die kanadische Gendarmerie den amerikanischen Behörden irrtümlich mitgeteilt hatte, der Mann sei ein islamischer Terrorist. Arar wurde nach Syrien überstellt, wo er eigenen Angaben zufolge von dortigen Geheimdienstagenten gefoltert wurde. Im vergangenen Jahr stellte ein kanadischer Untersuchungsausschuss fest, dass Arar keinerlei Verbindungen zum Terrorismus habe. Die Affäre führte zum Rücktritt des Gendarmerie-Chefs Giuliano Zaccardelli sowie zu Verstimmungen zwischen Kanada und den USA, weil letzere den Namen Arars nicht aus einer Liste von terrorverdächtigen Personen streichen wollten.

Arar leidet seit seiner Freilassung an Depressionen und einem posttraumatischen Belastungssyndrom. Er hatte die kanadische Regierung zunächst auf 400 Millionen Dollar Schadenersatz verklagt und die Forderung später auf 37 Millionen reduziert. Mit dem jetzigen Angebot zeigte er sich zufrieden. Mit der Entschuldigung und der Entschädigung erkenne die kanadische Regierung zum ersten Mal offiziell seine Unschuld an, sagte er.

Die Prozess- und Anwaltskosten von rund 1 Million Dollar werden von der kanadischen Regierung ebenfalls erstattet. Der 36-jährige Arar hat in den USA ebenfalls eine Schadensersatzklage anhängig gemacht.

Man könnte sich glatt fragen, welche Schadensersatzforderung Murat Kurnaz wohl gegen die Bundesregierung oder gegen die USA zustehen würde ...

Autor: RA Rainer Pohlen

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