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7. Klausur (Öffentliches Recht) Herbst 2008 BW

am 18.06.2008 von http://www.sartorienfelder.de

Aufgabenstellung: Gutachten über eine an das VG verwiesene erhobene Klage mit Vorschlag über das weitere Vorgehen des VG; Entscheidung über Befangenheitsantrag (Tatbestand/Sachbericht erlassen)

Einzelheiten: Eine Stadt hat auf einem Schulhof Spielgeräte installiert. Der Schulhof, der umzäunt ist, und in dessen Eingangsbereich mehrere rot-weiß gestrichene Poller stehen, ist für die Nutzung durch die Allgemeinheit freigegeben, allerdings unter erheblichen Einschränkungen, die in einer Benutzungsordnung festgehalten sind, die in Form einer gemeindlichen Satzung nach § 4 GemO beschlossen wurde. Danach darf der Platz werktags nur bis 20 Uhr benutzt werden, sonn- und feiertags gar nicht. Weiterhin ist es verboten, dort Fußball oder Streethockey zu spielen, Radios laufen zu lassen oder dort mit Kraftfahrzeugen zu fahren. Im Eingangsbereich wurden Schilder aufgehängt, die die Verbote der Satzung wortgetreu wiedergeben.

Einige ältere Herrschaften, die neben dem Schulhof wohnen, wenden sich schon längere Zeit gegen die Benutzung dieses Platzes. Sie legen dazu eine Dokumentation vor, in der über ein halbes Jahr mit exakten Uhrzeiten die gerügten Aktivitäten aufgezeichnet wurden. Darin geht es um brüllende Kleinkinder, Kinder, die unter lautem Geschrei zwischen 19 und 21:30 Uhr Fußball spielen, streethockeyspielende Jugendliche und mopedfahrende Halbstarke. Diese Vorgänge spielen sich regelmäßig zu verschiedenen Tageszeiten sowohl werktags als auch sonn- und feiertags ab.

Zunächst wurde Klage beim LG Heilbronn erhoben, nämlich einmal darauf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Benutzungsordnung sicherzustellen und zum anderen auf eine Ergänzung der Benutzungsordnung um eine Begrenzung der Benutzungszeiten auf 18 Uhr während der Schulzeit und 16 Uhr an Samstagen. Zur Begründung …

2. Deutscher Testamentsvollstreckertag voller Erfolg

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Übertragung der Straßenreini­gungspflicht auf die Anlieger durch die Stadt Paderborn unwirksam

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Revolver unterm Kopfkissen

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Informationsfreiheit: Kein Herausgabeanspruch gegen Unfallversicherung

IT-Rechtsinfo / Der Verlag stütze sich auf § 1 IFG, wonach jedermann gegenüber Bundeseinrichtungen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen zusteht. Insbesondere wurde von diesem angeführt, dass ein konkurrierender Verlag von dem betreffenden Unfallv…

BGH: Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung bei Kündigungsandrohung des Arbeitgebers

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Der Fall Marco W. oder: prosaische Ergüsse eines Unverteidigten

Strafverfahren - in Koblenz und anderswo / Eine überregionale Tageszeitung veröffentlichte heute Auszüge aus dem Buch des ehemals in der Türkei inhaftierten Marco W.. Titel: Marco packt aus.Eine Video gibts dazu auch, zu sehen auf der Homepage der Zeitung. Darin sieht man Marco W. in weiÅ

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Reuters | Inlandsnachrichten / Berlin (Reuters) - Der Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin will mit Unterstützung anderer Länder das Konjunkturpaket der Bundesregierung im Bundesrat aufhalten. Er strebe ein Vermittlungsverfahren an, damit die Kostenverteilung zugunsten…

Sauerstoffbehandeltes Frischfleisch

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Einigung auf Geräteabgaben: Werden IT-Geräte teurer?

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Nullsummenspiel

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