6B_1039/2010: Notwehrexzess; Verhältnismässigkeit der Notwehrhandlung

Das Bundesgericht hatte über einen „Lehrbuchfall“, der in der Praxis selten anzutreffen ist, zu entscheiden (Urteil 6B_1039/2010 vom 16. Mai 2011): mehrfach versuchte Tötung im Notwehrexzess gemäss Art. 111 i.V.m. 22 Abs. 1 und Art. 16 Abs. 1 StGB. Die Vorinstanz war zu dem Schluss gekommen, dass der Beschwerdeführer bei einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit vier Angreifern die Grenzen der erlaubten Notwehr bei weitem überschritten habe, als er mit mehreren tiefen Messerstichen nicht gegen diejenige Person zielte, welche ihm mehrmals mit einer Flasche auf den Kopf geschlagen hatte. Die Beschwerde wurde abgewiesen. Der Beschwerdeführer befand sich unbestrittenermassen in einer Notwehrsituation, als er sich mit dem Messer zur Wehr setzte. Zu prüfen war hingegen die Verhältnismässigkeit der Notwehrhandlung, die nach der Gesamtheit der Umstände zu beurteilen ist: 2.1.3 […] Eine Rolle spielen vor allem die Schwere des Angriffs, die durch den Angriff und die Abwehr bedrohten Rechtsgüter, die Art des Abwehrmittels und dessen tatsächliche Verwendung. Die Angemessenheit der Abwehr ist aufgrund jener Situation zu beurteilen, in der sich der rechtswidrig Angegriffene im Zeitpunkt seiner Tat befand. Besondere Zurückhaltung ist bei der Verwendung von gefährlichen Werkzeugen zur Abwehr (Messer, Schusswaffen etc.) geboten, da deren Einsatz stets die Gefahr schwerer oder gar tödlicher Verletzungen mit sich bringt. Angemessen ist die Abwehr, wenn der Angriff nicht mit weniger gefährlichen und zumutbaren Mitteln hätte abgewendet werden können, der Täter womöglich gewarnt worden ist und der Abwehrende vor der Benutzung des gefährlichen Werkzeugs das Nötige zur Vermeidung einer übermässigen Schädigung vorgekehrt hat. Auch ist eine Abwägung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter unerlässlich. Doch muss deren Ergebnis für den Angegriffenen, der erfahrungsgemäss rasch handeln muss, mühelos erkennbar sein (BGE 136 IV 49 E. 3.2 und 3.3 S. 51 f. mit Hinweisen). Der Beschwerdeführer brachte erfolglos vor, dass Bundesgericht habe in einem kürzlich veröffentlichten Entscheid (BGE 136 IV 49) die Abwehr eines Angegriffenen, welcher sich mit einem Messer gegen Faustschläge und Fusstritte von zwei Personen gewehrt hatte, als zulässig eracht…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Rechtsprechung
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 1. Juni 2011 auf http://www.swissblawg.ch.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

6B_1039/2010: Notwehrexzess; Verhältnismässigkeit der Notwehrhandlung

swissblawg | 1. Juni 2011 — Das Bundesgericht hatte über einen „Lehrbuchfall“, der in der Praxis selten anzutreffen ist, zu entscheiden (Urteil 6B_1039/2010 v…

6B_1005/2009: Notwehr, Notwehrexzess und entschuldbarer Exzess

swissblawg | 21. März 2010 — In dem zur Publikation vorgesehenen Urteil vom 18. Februar 2010 (6B_1005/2009) bestätigte das Bundesgericht seine Rechtsprechung z…

Kündigungsschutz für den Geschäftsführer einer GmbH

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 31. Mai 2010 — Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte am 10.05.2010 die Frage zu beantworten, ob zugunsten des Geschäftsf…

Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen

beck-blog | 4. Oktober 2011 — In der Vorlesung lässt sich das - spezifisch deutsche - Notwehrverständnis nach § 32 StGB meist relativ leicht vermitteln. I…

Verfassungsbeschwerden reihenweise

Rechtslupe | 30. Juni 2010 — Steter Tropfen höhlt den Stein. Stets Verfassungsbeschwerde bringt die Missbrauchsgebühr.Derzeit vermeldet das Bundesver…

Falsches Verständnis von Notwehr

strafprozess | 21. März 2007 — Das Bundesgericht hebt einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich auf und macht ihm zum Vorwurf, die Notwehr nicht begrif…

Notwehr: Einsatz lebensgefährlicher Mittel

Heymanns Strafrecht Online Blog | 17. Februar 2011 — Im Rahmen der Notwehr (§ 32 StGB) ist auch der Einsatz lebensgefährlicher Verteidigungsmittel zulässig, so OLG Koblenz, Beschl.…

Freispruch: Notwehr mit Axt und Messer

Anwalt & Strafverteidiger Blog | 15. Juli 2011Strafverteidigung / gefährliche Körperverletzung / Notwehr Das Jugendschöffengericht sprach einen 19-jährigen Auszubildenden …

Revolver unter’m Kopfkissen

Rechtslupe | 12. Dezember 2008 — Einem Waffenbesitzer, der nachts eine geladene Schusswaffe unter seinem Kopfkissen aufbewahrt, ist die Waffenbesitzkarte zu ent…

Messerstich ins Herz bei Schlägerei vor Kneipe - Notwehr? Provokation? Lebensgefährdende Trutzwehr?

beck-blog | 25. Dezember 2010 — Der 25jährige Angeklagte traf am 15. November 2009 nach 1 Uhr nachts auf die vor einer Gaststätte stehenden 17-19jährigen Zeuge…

6B_1039/2010 (16.05.2011)
136 IV 49
136 IV 49
136 IV 49