§ 66a TKG: Preisangaben bei Mehrwertdiensten, Premium-Diensten etc.

Am 01.09.2007 tritt Artikel 3 des "Gesetz zur Änderung Telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" vom 18.02.2007 in Kraft. In § 66a TKG findet sich nunmehr eine einheitlich und zugleich verschärfte Regelung zur Preisangabe bei sogenannten Mehrwertdiensten. Zu diesen zählen gemäß § 3 TKG: Premium-Dienste (derzeit 0900...), Auskunftsdienste (derzeit 118...), Massenverkehrs-Dienste (derzeit 0137...), Geteilte-Kosten-Dienste (derzeit 0180...), Neuartige Dienste (derzeit 012 ...), Kurzwahldienste (regelmäßig 5- oder 6stellige Kurzwahlnummern). Wer gegenüber Endnutzern derartige Rufnummern anbietet bzw. mit derartigen Nummern wirbt, ist gemäß § 66a TKG verpflichtet, ab dem 01.09.2007 stets den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis, abhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme, incl. der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben. Der Preis muss dabei gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer angegeben werden. Ob ein Sternchenhinweis reicht, ist daher mehr als fraglich. Die Angaben sollten daher z.B unmittelbar unterhalb der Rufnummer platziert werden. Zudem muss ein Hinweis erfolgen, dass "die Möglichkeit abweichender Preise für Anrufe aus dem Mobilfunknetz" besteht. Bei Faxdiensten ist zudem die Zahl der zu übermittelnden Seiten , bei Datendiensten die Datenmenge, wenn diese unmittelbar oder mittelbar Auswirkung auf die Höhe des Pr…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Kosten , Tkg , 66a Tkg
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 30. August 2007 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu 66a Tkg:

§ 66a TKG in der seit dem 01.03.2010 geltenden Fassung - Telekommunikationsgesetz

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 2. März 2010 — Telekommunikationsgesetz (TKG) § 66a Preisangabe Wer gegenüber Endnutzern Premium-Dienste, Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste…

Frage des Tages: Muss bei 0900-Nummern der Mobilfunkhöchstpreis angegeben werden?

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 27. Juli 2010 — Nein, dies ist nicht erforderlich. Zu dem Thema hat sich auch bereits die Bundesnetzagentur wie folgt geäußert: "Bei der Be…

Änderungen bei 0180er-Rufnummern in Kraft!

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 4. März 2010 — Seit dem 01.03.2010 gelten neue gesetzliche Regelungen für 0180er-Rufnummern. Die bisherigen Preise für Anrufe aus dem Festnetz än…

Angabe von Kundeninformationen sind Pflicht bei der Verwendung von Mehrwertdiensterufnummern

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 14. Februar 2012 — Viele Online-Händler verwenden im Rahmen ihrer Online-Präsenz so genannte Mehrwertdiensterufnummern (z. B. 0180- oder 0900-Rufn…

Tkg 0180: Preisangabe bei 0180-Nummern – Neuregelung im TKG

Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 2. März 2010 — Das Telekommunikationsgesetz (TKG) wurde mit Wirkung zum 01.03.2010 ein wenig geändert. Demnach ist gemäß § 66a TKG nunmehr bei…

§ 66a Tkg: LG Hamburg: § 66a TKG - Fehlender Hinweis auf abweichende Kosten aus dem Mobilfunknetz wettbewerbswidrig

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 4. November 2007 — Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 08.10.2007 - 416 O 255/07 entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, Mehrwertdienste (hier e…

Abmahngefahr: Veralteter Tarifhinweis bei der Verwendung von 0180er-Rufnummern durch die Änderung des § 66a TKG zum 01.03.2010:

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 24. Juni 2010 — Wer gegenüber Endnutzern 01803er, 01805er oder andere Sonderufnummern anbietet bzw. dafür wirbt (z.B. Hotline, Mehrwertdienste etc…

Bundesregierung : Preistransparenz bei Rufnummern, Mehrwert- und Premiumdiensten - Neue verbraucherschützende Vorschriften mit wei…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 1. September 2007 — Bereits am 24. Februar 2007 trat der erste Teil des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften in Kraft, mit…

LG Hamburg: Fehlender Tarifhinweis gemäß § 66a TKG wettbewerbswidrig - Verpflichtung zur Angabe zusätzlicher Kosten bei ISDN-Kanal…

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 18. November 2007 — Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 19.10.2007 - 407 O 277/07entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, Mehrwertdienste (hier ei…

Neue Preisobergrenzen und Auspreisungspflichten bei 0180x-Rufnummern

ADVERSARIO | 24. Januar 2010 — Am 01.03.2010 tritt das TKG-Änderungsgesetz in Kraft, dass für 0180-Rufnummern neue Preisobergrenzen und Auspreisungspflichten …

Hans-Martin Tillack | Belgians without backbone