6. Europäische Corporate Governance Konferenz – das „Risikobegrenzungsgesetz“ im Kreuzfeuer
am 19.10.2007 von http://notizen.duslaw.eu
Am Mittwoch, 17.10.2007, fand in Lissabon die 6. Europäische Corporate Governance Konferenz statt. Das dominierende Thema: der Entwurf des deutschen Risikobegrenzungsgesetzes, obwohl dieses nicht auf der Tagesordnung stand.
Wie kam es zu dieser erstaunlichen Wendung? Seit Tagen befasst sich die internationale Presse überwiegend kritisch mit dem Entwurf, u.a. in groß aufgemachten Artikeln in der Financial Times, die dem Gesetzentwurf das Prädikat „investorenfeindlich“ verlieh. Dies mündete in zahlreichen Einzeldiskussionen und Nachfragen während der Konferenz an jeden Teilnehmer deutscher Nationalität. Aber schon vor der Tagung schien festzustehen: Deutschland erlässt ein Übernahme-Verhinderungsgesetz.
Prof. Dr. Dr. Klaus Hopt bezeichnete den Entwurf des Risikogesetzes als Beispiel einer Rückwärtsbewegung, die überall in Europa anzutreffen sei, gleichwohl aber dem europäischen Geist widerspreche. Die zahlreichen ökonomischen Beiträge, die allesamt Private Equity als Mittel zur Wertsteigerung präsentierten, nannten den Entwurf mehrfach als Beispiel, wie man Wertsteigerung verhindere und die Investoren schädige. Einzig Prof. Black (University of Austin, Texas) verwies auf Studien, wonach nur die Top-Gruppe der Private Equity Fonds nachhaltige Wertsteigerungen vorweisen könne, die Investoren insgesamt jedoch „ein neutrales Alpha“ träfe, sprich: leer ausgingen.
Ein Teilnehmer verwies auf die traditionelle deutsche Mittelposition zwischen neoliberaler einer- und staatsgelenkter Wirtschaftspolitik andererseits. Wolle die jetzige Bundesregierung diesen bewährten Pfad deutscher Wirtschaftsgesetzgebung verlassen?
Im Zwiegespräch lobte ein anderer Teilnehmer Deutschlands progressive Aktiengesetzgebung der letzten Dekade und die kundigen Beiträge zur Aktionärsrichtlinie (Anmerkung: Beide Berichterstatter im Europäischen Parlament waren Deutsche, ebenso viele zentrale Figuren im Entscheidungs- und Beratungsprozess). Damit habe Deutschland die Achtung der übrigen Mitgliedsstaaten im Gesellschaftsrecht (zurück-)erlangt und die traditionelle Führungsrolle zurück gewonnen. Welcher Teufel habe …
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