5D_139/2007: Anwaltsmonopol im SchKG-Beschwerdeverfahren
am 05.08.2008 von http://vasella.blogspot.com/Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Entscheid 5D_139/2007 vom 10. April 2008 (publiziert am 4. August 2008) hatte das BGer zu entscheiden, ob ein Treuhandbüro den Beschwerdeführer vor Bundesgericht gültig vertreten kann. Die Besonderheit des vorliegenden Falls lag darin, dass die Beschwerde des Beschwerdeführers mangels Streitwert und Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht als Einheitsbeschwerde, sondern lediglich als subsidiäre Verfassungsbeschwerde zu behandeln war. Das Anwaltsmonopol gilt gem. Art. 40 BGG nur in Zivil- und Strafsachen, weshalb zu prüfen war, in welchen Fällen im Anwendungsbereich der subsidiären Verfassungsbeschwerde eine Zivil- oder Strafsache vorliegt. Das BGer führte zu dieser Frage aus, dass im neuen Recht gemäss BGG sämtliche SchKG-Angelegenheiten nach Art. 72 Abs. 2 lit. b BGG generell der Beschwerde in Zivilsachen zugewiesen worden sind und damit auch für diese das Anwaltsmonopol gemäss Art. 40 BGG gilt (E. 1.5).In der Sache ging es um die definitive Rechtsöffnung in einer vom Kanton Solothurn für eine Steuerforderung eingeleiteten Betreibung. Die gegen die erteilte Rechtsöffnung erhobene kant. Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Obergericht abgewiesen.Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde steht grundsätzlich dann offen, wenn keine Beschwerde nach Art. 72-89 BGG zulässig ist. Mit anderen Worten ersetzt die subsidiäre Verfassungsbescherde die Einheitsbeschwerde, wenn eine für die Einheitsbeschwerde aufgestellte Voraussetzung nicht gegeben ist. Hieraus leitet das BGer ab, (...) dass die subsidiäre Verfassungsbeschwede auch ein Rechtsmittel in Zivilsachen im Sinne von Art. 72 ff. BGG ist, wenn sie an Stelle der Beschwerde in Zivilsachen erhoben werden muss. Mit dem Begriff subsidiäre Verfassungsbeschwerde werden lediglich die zulässigen Rügen thematisiert, nämlich die Verletzung von verfassungsmässigen …
Stolpernde Anwälte
KunzOBlog / Am 22.6.2007 hat fel. in der NZZ berichtet, dass die neuen Einheitsbeschwerden nach BGG grundsätzlich reformatorische Rechtsmittel seien, sodass nicht nur einfach die Aufhebung des kantonalen Entscheides, sondern ein konkreter Entscheid in der Sache…
Subsidiäre Verfassungsbeschwerde in Strafsachen?
KunzOBlog / Mittlerweile sind bereits einige Urteile des Bundesgerichts erschienen, in denen die Zulässigkeit einer subsidiären Verfassungsbeschwerde (Art. 113 BGG) in Strafsachen verneint wurde. Art. 113 BGG setzt nämlich voraus, dass keine ordentliche Besch…
Anwendung von kantonalem Recht ist keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
KunzOBlog / In einem Verfahren betreffend Staatshaftung wegen mangelhafter ärztlicher Behandlung hielt das Bundesgericht fest, dass die Frage, wie kantonales Recht auszulegen sei, keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung i.S.v. Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG…
Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
KunzOBlog / Eine Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht (Art. 72 ff. BGG) ist bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bekanntlich auch unter der Streitwertgrenze von üblicherweise CHF 30000 zulässig ist, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher…
Das BGG-Zeitalter hat begonnen
strafprozess / Wenn Beschwerden nach neuem Bundesgerichtsgesetz BGG (statt nach altehrwürdigem OG) zurückgewiesen werden, tönt das so: Nach Art. 42 Abs. 2 BGG ist in der Begründung einer Beschwerde in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Ents…
Zur subsidiären Verfassungsbeschwerde in Strafsachen
strafprozess / KunzOBlog hat hier die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichts zur subsidiären Verfassungsbeschwerde (Art. 113 BGG) in Strafsachen zusammengefasst und fragt sich zu Recht, ob es dafür überhaupt Anwendungsfälle gebe.…
