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5C.254/2006: Protokoll einer StwE-Versammlung; Auslegung

am 01.12.2007 von http://vasella.blogspot.com/

Das BGer hat sich mit dem Protokoll einer StwE-Versammlung auseinanderzusetzen, das einem StwE das Recht einräumte, einen Bereich mit einem Zaun einzufassen, der nicht in ihrem Sonderrecht stand:Aus dem Protokoll der Stockwerkeigentümerversammlung [...] ergibt sich klar, dass die Beklagte damals vorbehaltlos ermächtigt wurde, neben ihrem Gartensitzplatz auch den sog. Zugang in die Einfriedung einzubeziehen.Eine spätere Ergänzung des Protokolls der Versammlung …

Wilhelm Schibli am 09.12.2007 um 16:39 Uhr:

Ich habe die Einsprache-Frist gegen das Protokoll der Jahresversammlung verpasst. Eine Abstimmung über ein in den Traktanden nicht vorgesehenes Thema wurde protokolliert, als ob es in den Traktanden gestanden wäre. Das Thema kommt jedoch noch zur Sprache in einer Abrechnung über Dachsanierung oder an der nächsten Jahresversammlung. Sind dannzumalige Einsprachen rechtsgültig?

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