5C.194/2006: Auslegung von AVB und BVB
am 31.01.2008 von http://vasella.blogspot.com/Strittig war die Auslegung von Versicherungsbedingungen. Nach den BVB galt, dass die Leistungen nach den BVB (Zusatzversicherung) zu den Leistungen der obligatorischen KVG-Pflegeversicherung hinzukommen sollten. Die Vorinstanz schloss daraus, dass die Zusatzversicherung nur für Personen galt, die gleichzeitig obligatorisch krankenpflegeversichert waren. Das BGer widerspricht dieser Auffassung. Aus den AVB gehe lediglich hervor, dass die Zusatzversicherung nur Leistungen umfasse, die nicht bereits von der obligatorischen Versicherung gedeckt seien.Nach den BVB galt ferner, dass «[l]a présente assurance complémentaire permet de couvrir les frais supplémentaires de traitement et de pension en cas de séjour hospitalier, selon la variante assurée » (...) «[s]auf cas durgence, lassuré peut choisir librement un établissement hospitalier public ou privé parmi ceux figurant sur la liste des établissements reconnus par …
5A_654/2007: kein Abzug von Prämien für die Zusatzversicherung beim Existenzminimum (amtl. Publ.)
Blawg von David Vasella / Das BGer will Prämien für die Krankenzusatzversicherung beim Existenzminimum weiterhin nicht berücksichtigen; nur Prämien im Rahmen der obligatorischen Versicherung sind daher von den Einnahmen des Schuldners in Abzug zu bringen. Das gilt auch da…
4A_442/2007: Auslegung von AVB (Bewertung der Schwere von Verletzungen)
Blawg von David Vasella / Die Klägerin forderte nach einem schweren Reitunfall die vertraglichen Leistungen von einer privaten Unfallversicherung. Das BGer, das den Sachverhalt nicht frei prüfen konnte, weil keine UVG-Leistung strittig war, legt die AVB aus und weist die Be…
Versicherungen und die Schweigepflichtentbindung
Blickpunkt Recht & Steuern / Versicherungsunternehmen sehen in ihren Versicherungsbedingungen regelmäßig vor, dass ihre Versicherungsnehmer die behandelnden Ärzte gegenüber der Versicherung von ihrer Schweigepflicht entbinden müssen, damit diese der Versicherung alle von de…
Pflegeversicherung im Ausland
BLEIL Versicherungsmakler GmbH / Das Bundessozialgericht (BSG) hatte in zwei Verfahren entscheiden, dass Personen, die Deutschland den Rücken kehren und Leistungen der Sozialversicherung im Ausland erhalten, nicht weiter in der deutschen Pflegeversicherung sein können.…
U 406/06: Verwirkung des Rückforderungsrechts eines Unfallversicherers
Blawg von David Vasella / Das BGer erlaubt der Allianz eine Rückforderung von Leistungen nach einem Unfall ausnahmsweise nicht. Zwar wäre eine Rückforderung an sich möglich gewesen, weil ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen dem leichten Unfall und den organisch nich…
B 116/06: BVG-konforme Auslegung eines PK-Reglements
Blawg von David Vasella / Das BGer hatte folgende Klausel (Teilinvalidität) des Reglements einer PK auszulegen:1 Wird einem Versicherten aus invaliditätsbedingten Gründen das Arbeitspensum und der Lohn herabgesetzt oder wird er an eine Stelle mit einer niedrigeren Besoldun…
