5A_481/2007: Rechtsöffnung; Einheit von Grundpfandforderung und Grundpfandrecht bei Schuldbriefen (amtl. Publ.)
am 04.12.2007 von Blawg von David VasellaWird als Sicherheit für eine Grundforderung ein Schuldbrief übereignet, wird der Empfänger des Schuldbriefs Gläubiger der Grundpfandforderung und des Grundpfandrechts und Eigentümer des Grundpfandtitels. Der Empfänger ist gleichzeitig Gläubiger der parallel bestehenden Forderung aus dem Grundverhältnis und der Grundpfandforderung und kann als Rechtsöffnungstitel den gegengezeichneten Darlehensvertrag (Grundforderung) vorlegen oder für die Grundpfandforderung und das Grundpfandrecht die Betreibung auf Grundpfandverwertung anheben.Im letzteren Fall kann er als Rechtsöffnungstitel für die Grundpfandforderung und das Grundpfandrecht den Schuldbrief einreichen. Bei älteren Schuldbriefen (bis 31.12.1996) ist der Schuldner in der Urkunde aufgeführt; solche Schuldbriefe gelten als Rechtsöffnungstitel im Sinne von Art. 82 Abs. 1 SchKG. Wurde ein Schuldnerwechsel im Papier nicht nachgetragen, gilt der Schuldbrief nur (aber immerhin) als zusammengesetzte Urkunde zusammen mit der gegengezeichneten Sicherungsvereinbarung als Rechtsöffnungstitel, falls darin die persönliche Schuldpflicht aus dem sicherungsübereigneten Schuldbrief anerkannt worden ist. Bei jüngeren Schuldbriefen wird der Schuldner nicht aufgeführt. Wenn kein Schuldnerwechsel stattgefunden hat, kann der Gläubiger als Alternative beim Grundbuchamt eine beglaubigte Kopie des Errichtungsaktes besorgen, in dem das Schuldbekenntnis enthalten ist.Hier hatte die Bank als Gläubigerin die Grundpfandforderung geltend gemacht. Sie anerkennt, dass der Darlehensvertrag dafür nicht als Rechtsöffnungstitel in Frage kommt, sondern nur der Schuldbrief selbst (allenfalls in Verbindung mit einer schriftlichen Schuldübernahmeerklärung für die Grundpfandforderung in einem anderen Dokument). Sie macht aber geltend, dies sei belanglos, weil der erstinstanzliche Entscheid (Rechtsöffnung für die im Schuldbrief inkorporierte Grundpfandforderung) nicht angefochten worden sei. Inzweiter Instanz müsse ihr deshalb auch für das Grundpfandrecht Rechtsöffnung erteilt werden.Das BGer …
5A_234/2007: Mietvertrag ohne Nachmieter: bei vorzeitiger Rückgabe ein Rechtsöffnungstitel (amtl. Publ.)
Blawg von David Vasella / Das BGer hat die Frage, ob im Falle der vorzeitigen Rückgabe des Mietobjekts der Mietvertrag ohne Nennung eines zumutbaren Nachmieters einen Rechtsöffnungstitel darstellt, als Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung entschieden.In solchen Fällen is…
Kognition bei Beschwerden gegen Rechtsöffnung
KunzOBlog / Seit Inkrafftreten des neuen Bundesgerichtsgesetzes am 1. Januar 2007 können Rechtsöffnungsentscheide mit der Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht weitergezogen werden. Dabei können - anders als noch unter dem OG - jegliche Verletzun…
5A_42/2007 und 5A_432/2007: Rechtsöffnungsentscheide in ZH mit NB anfechtbar (amtl. Publ.)
Blawg von David Vasella / Das OGer ZH muss trotz § 285 ZPO gegen Rechtsöffnungsentscheide mit Nichtigkeitsbeschwerde angerufen werden können, weil das BGG das System der double instance vorsieht.Daraus folgt einerseits, dass auf direkt gegen erstinstanzliche Rechtsöffnung…
Jeder sein eigener Rechtsöffnungsrichter
KunzOBlog / Das Bundesgericht hatte sich mit der Rechtsfrage von grundsäztlicher Bedeutung zu beschäftigen, ob sich Auffangeinrichtungen nach BVG selber Rechtsöffnung erteilen können. (Urteil des Bundesgerichts vom 13.12.2007, 5A_313/2007)…
Rechtsmittel gegen Rechtsöffnungsentscheide
KunzOBlog / Nachdem das Bundesgericht bereits klargestellt hat, dass seine Kognition bei Beschwerden gegen Rechtsöffnungsentscheide weiter ist als noch unter altem Recht (vgl. meinen Beitrag), hat sich nun auch das Obergericht Zürich zur Frage des richtigen Re…
Rechtsmittel gegen Rechtsöffnungsentscheide
KunzOBlog / Hier wurde bereits berichtet, dass Anlass zur Annahme besteht, dass das Obergericht des Kantons Zürich im Rahmen der Nichtigkeitsbeschwerde gegen Rechtsöffnungsentscheide sämtliche Rügen prüfen muss, welche das Bundesgericht beurteilen kann, so…
Rechtsmittel gegen Rechtsöffnungsentscheide
KunzOBlog / Vor einiger Zeit habe ich hier darauf hingewiesen, dass seit Inkrafttreten des BGG im Kanton Zürich unklar ist, ob Rechtsöffnungsentscheide mit Nichtigkeitsbeschwerde an das Obergericht angefochten werden können oder müssen. Das Obergericht ents…
4A_237/2007: Schlichtungsstellen auch im Aberkennungsprozess erstinstanzlich zuständig (amtl. Publ.)
Blawg von David Vasella / Das BGer beurteilte die Frage, ob Aberkennungsklagen nach SchKG 83 II in mietrechtlichen Streitigkeiten beim Bezirksgericht (Mietgericht) oder bei der Schlichtungsbehörde in Mietsachen nach OR 274a ff. anhängig zu machen sind, als Frage von grundsÅ
