5A_42/2007 und 5A_432/2007: Rechtsöffnungsentscheide in ZH mit NB anfechtbar (amtl. Publ.)
am 28.02.2008 von http://vasella.blogspot.com/Das OGer ZH muss trotz § 285 ZPO gegen Rechtsöffnungsentscheide mit Nichtigkeitsbeschwerde angerufen werden können, weil das BGG das System der double instance vorsieht.Daraus folgt einerseits, dass auf direkt gegen erstinstanzliche Rechtsöffnungsentscheide des Kantons Zürich eingereichte Beschwerden, auch wenn der Streitwert Fr. 30000.-- und mehr beträgt, mangels Ausschöpfung des kantonalen Instanzenzuges nicht eingetreten werden kann. Andererseits muss der erstinstanzliche Entscheid mit Bezug auf Rügen, welche das Obergericht nicht oder mit engerer Kognition als das Bundesgericht …
Rechtsmittel gegen Rechtsöffnungsentscheide
KunzOBlog / Nachdem das Bundesgericht bereits klargestellt hat, dass seine Kognition bei Beschwerden gegen Rechtsöffnungsentscheide weiter ist als noch unter altem Recht (vgl. meinen Beitrag), hat sich nun auch das Obergericht Zürich zur Frage des richtigen Re…
Rechtsmittel gegen Rechtsöffnungsentscheide
KunzOBlog / Hier wurde bereits berichtet, dass Anlass zur Annahme besteht, dass das Obergericht des Kantons Zürich im Rahmen der Nichtigkeitsbeschwerde gegen Rechtsöffnungsentscheide sämtliche Rügen prüfen muss, welche das Bundesgericht beurteilen kann, so …
Rechtsmittel gegen Rechtsöffnungsentscheide
KunzOBlog / Vor einiger Zeit habe ich hier darauf hingewiesen, dass seit Inkrafttreten des BGG im Kanton Zürich unklar ist, ob Rechtsöffnungsentscheide mit Nichtigkeitsbeschwerde an das Obergericht angefochten werden können oder müssen. Das Obergericht ents…
Kognition bei Beschwerden gegen Rechtsöffnung
KunzOBlog / Seit Inkrafftreten des neuen Bundesgerichtsgesetzes am 1. Januar 2007 können Rechtsöffnungsentscheide mit der Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht weitergezogen werden. Dabei können - anders als noch unter dem OG - jegliche Verletzun…
Prinzip der double instance erst nach Ablauf der Übergangsfrist
KunzOBlog / Langsam wirds zum Evergreen: Bereits mehrfach hatte ich hier darüber, dass das Bundesgericht bei Rechtsöffnungsentscheiden im Kanton Zürich verlangt, dass diese zuerst mit der Nichtigkeitsbeschwerde an das Obergericht angefochten werden, wobei…
Hickhack um Hardbrücke geht weiter
KunzOBlog / Wie die NZZ berichtet, spielt sich um die Instandsetzung der Hardbrücke in Zürich ein juristisches Hickhack ab. Nachdem sich das Bundesgericht als unzuständig erklärt hat (vgl. meinen Beitrag), hat dies nun offenbar auch das Verwaltungsgerich…
Keine Strafmilderung trotz Strafmilderungsgrund
strafprozess / Mit Urteil vom 01.03.2006 (BGE 6S.130/2005) hat das Bundesgericht eine Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen, mit der die Strafzumessung des Obergerichts des Kantons Zürich beanstandet wurde. Dieses hatte einen erstinstanzlichen Entscheid bestätigt, o…
5A_481/2007: Rechtsöffnung; Einheit von Grundpfandforderung und Grundpfandrecht bei Schuldbriefen (amtl. Publ.)
Blawg von David Vasella / Wird als Sicherheit für eine Grundforderung ein Schuldbrief übereignet, wird der Empfänger des Schuldbriefs Gläubiger der Grundpfandforderung und des Grundpfandrechts und Eigentümer des Grundpfandtitels. Der Empfänger ist gleichzeitig Gläubige…
Es lebe die Dorénaz-Praxis
KunzOBlog / In Kantonen, die ein Nichtigkeitsrechtsmittel kennen (wie z.B. der Kanton Zürich), ist es bekanntlich zulässig, zuerst den Entscheid des Kassationsgerichts abzuwarten und erst danach die Beschwerde an das Bundesgericht zu ergreifen (Art. 100 Abs. 6…
