5A_418/2007: SchKG 331 II nur für Verdachts-, nicht für Anfechtungsfristen (amtl. Publ.)
am 08.04.2008 von http://vasella.blogspot.com/Die Swissair Schweizerische Luftverkehr-Aktiengesellschaft in Nachlassliquidation hatte eine am Tag der provisorischen Nachlassstundung erfolgte Zahlung der Swissair an die ExxonMobil u.a. iangefochten. Das Verfahren wurde in der Folge auf die Frage beschränkt, ob die Klage innerhalb der Verwirkungsfrist von SchKG 331 iVm SchKG 292 erfolgt war. Das HGer bejahte die Frage; das BGer weist eine dagegen gerichtete Beschwerde ab. Im Ergebnis ist SchKG 331 II nur für die Verdachtsfristen anwendbar; die Anfechtungsfrist beginnt mit der rechtskräftigen Bestätigung des Nachlassvertrags mit Vermögensabtretung.Das HGer hatte sein Urteil auf die Auffassung gestützt, das Anfechtungsrecht verjähre in zwei Jahren seit der Bestätigung des Nachlassvertrages. SchKG 331 I sehe die Anwendung von SchKG 285 ff. vor, während die besondere Bestimmung von SchKG 331 II allein für die Verdachtsfristen massgebend sei. Die Beschwerdeführer (ExxonMobil usw.) wandten dagegen ein, der Wortlaut von SchKG 331 II spreche gegen diese Ansicht, und es bestehe kein Grund, von diesem Wortlaut abzuweichen.Nach einer Auseinandersetzung mit der Lehre und der Auslegung von SchKG 331 II kommt das BGer zum Schluss, dass ...der Wortlaut von Art. 331 Abs. 2 SchKG die Anwendung auf die Verwirkungsfrist gemäss Art. 292 SchKG wohl zulässt. Aus der Entstehungsgeschichte, dem Zusammenhang mit anderen Vorschriften und dem Zweck ergeben sich jedoch …
5A_418/2007: SchKG 331 II nur für Verdachts-, nicht für Anfechtungsfristen (amtl. Publ.)
Blawg von David Vasella / Die Swissair Schweizerische Luftverkehr-Aktiengesellschaft in Nachlassliquidation hatte eine am Tag der provisorischen Nachlassstundung erfolgte Zahlung der Swissair an die ExxonMobil u.a. iangefochten. Das Verfahren wurde in der Folge auf die Frage …
5A_418/2007: SchKG 331 II nur für Verdachts-, nicht für Anfechtungsfristen (amtl. Publ.)
Blawg von David Vasella / Die Swissair Schweizerische Luftverkehr-Aktiengesellschaft in Nachlassliquidation hatte eine am Tag der provisorischen Nachlassstundung erfolgte Zahlung der Swissair an die ExxonMobil u.a. iangefochten. Das Verfahren wurde in der Folge auf die Frage …
Rechtsvorschlag wegen fehlenden neuen Vermögens vor Bundesgericht
KunzOBlog / Soweit eine Rüge gegen die (Nicht-)Bewilligung eines Rechtsvorschlags wegen fehlenden neuen Vermögens (Art. 265a SchKG) auf dem ordentlichen Prozessweg mittels Klage auf Bestreitung oder Feststellung des neuen Vermögens (Art. 265a Abs. 4 SchKG) vo…
5A_335/2007: Haftung für Kosten des Konkursverfahrens (amtl. Publ.)
Blawg von David Vasella / Nach SchKG 169 haftet für die Kosten, die bis und mit der Einstellung des Konkurses mangels Aktiven (SchKG 230) oder bis zum Schuldenruf (SchKG 232) entstehen, wer das Konkursbegehren stellt. Diese Haftung betrifft alle Kosten, die bis zur Schliessu…
Zuwenig Geld für einen Konkurs
KunzOBlog / Wer überhaupt keine verwertbaren Aktiven mehr hat und nicht einmal mehr den Vorschuss für die Eröffnung eines Konkurses nach Art. 191 SchKG aufzuwerfen vermag, hat auch keinen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege. Würde nämlich der Konku…
Betreibung von juristischen Personen - Zustellung
KunzOBlog / Das Bundesgericht hat in einem unlängst online gestellten und zur Publikation vorgesehenem Urteil bestätigt, dass bei der Betreibung einer juristischen Person - Betreibungsurkunden den in Art. 65 Abs. 1 SchKG genannten Personen auch ausserhalb…
5A_631/2007: IV-Renten der UV beschränkt pfändbar (amtl. Publ.)
Blawg von David Vasella / Das BGer hatte die Frage zu beurteilen, ob die IV-Rente nach UVG 18 beschränkt pfändbares Einkommen iSv SchKG 93 I oder aber unpfändbar nach SchKG 92 I Ziff. 9 sei. Aus der Botschaft ergibt sich eindeutig, dass die IV-Renten der obligatorischen UV…
5A_151/2007: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt
Blawg von David Vasella / Das BGer bestätigt den Anspruch jeder Verfahrenspartei, in alle für den Entscheid wesentlichen Akten Einsicht zu nehmen und sich dazu zu äussern. Das gilt auch im summarischen Verfahren der Rechtsöffnung. Zwar besteht nach SchKG 84 II kein Anspru…
