5A_149/2007: Anfechtung eines Stockwerkeigentümerversammlungsbeschlusses
am 24.08.2008 von http://vasella.blogspot.com/Am 20. August 2008 veröffentlichte das Bundesgericht den zur amtlichen Publikation vorgesehenen Entscheid 5A_149/2007.Bislang wurde die Frage, ob und in welchem Ausmass Art. 68 ZGB - kraft der Verweisungsnorm von Art. 712m Abs. 2 ZGB - auf die Stockwerkeigentümergemeinschaft Anwendung findet, in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung offen gelassen.Das BGer bejahte vorliegend die grundsätzliche Anwendbarkeit von Art. 68 ZGB im Kontext der Stockwerkeigentümergemeinschaft und äusserte sich auch zum Umfang der Verweisung.Zu beachten ist nunmehr insbesondere der Umstand, dass der Stimmrechtsausschluss gem. Art. 68 ZGB zwar nicht für die Wahl als Verwalter der Stockwerkeigentümergemeinschaft, wohl aber für die Wahl als Abwart gilt. Sodann gilt es zu bedenken, dass auch wenn der Stimmrechtsausschluss nicht in die Wahl als Verwalter eingreift, Art. 68 ZGB ungeachtet dessen die Beschlussfassung über die Entlöhnung ausschliessen kann.Die Stockwerkeigentümerversammlung setzte sich aus vier Parteien zusammen, namentlich aus der Beschwerdeführerin, E., A.B. und der Y AG. Nach mehreren Verschiebungsgesuchen und Briefwechseln fand im Dezember 2003 eine ausserord. Stockwerkeigentümerversammlung in Abwesenheit der Beschwerdeführerin und E statt. Anwesend waren lediglich A.B als Vertreter der Y AG und dessen Ehefrau C.B als Vertreterin von A.B.An der fraglichen Versammlung wurden u.a. Beschlüsse gefasst über (1) die Neuwahl eines Verwalters, (2) die Wahl eines Abwarts, und über (3) die Festsetzung der Entschädigung für Verwalter und Abwart.Gegenstand der Beschwerde war mitunter die Wahl von C.B. zur Verwalterin und Abwartin sowie die Festsetzung ihrer Entschädigung (E. 3). Die Beschwerdeführerin rügte insbesondere, dass sich eine bevollmächtigte Person nicht selber zum Verwalter wählen und zusätzlich ihre eigene Entschädigung festlegen könne.Die …
Gerichtsstand für Mietsachen - Disparitäten zwischen LugÜ, GestG und IPRG
KunzOBlog / In einem unlängst ergangenen Urteil hatte sich das Bundesgericht mit einer Klage verschiedener Stockwerkeigentümer ein und derselben Liegenschaft zu befassen, mit welcher diese die Bezahlung von Mietzinsen für die hotelmässige Benutzung ihrer Ein…
5A_222/2007: Auslegung eines StWEG-Reglements (amtl. Publ.)
Blawg von David Vasella / Strittig war im entschiedenen Fall das Quorum, mit welchem die StWEG einer baulichen Änderung eines zu alleiniger Nutzung ausgeschiedenen Gartensitzplatzes zustimmen konnte. Da es sich um gemeinschaftliches Eigentum handelte, konnte sich der betroff…
5A_585/2008 (amtl. Publ.): Eherechtliche Schuldneranweisung gilt als vorsorgliche Massnahme / Fristablauf
Blawg von David Vasella / In einem am 13. November 2008 publizierten Entscheid (5A_585/2008 vom 21. Oktober 2008) hat das Bundesgericht entschieden, dass es sich bei der eherechtlichen Schuldneranweisung (Art. 177 ZGB) um eine vorsorgliche Massnahme i.S.v. Art. 98 BGG sowie A…
B 160/06: Informationspflichten der Vorsorgeeinrichtung
Blawg von David Vasella / Der Beschwerdeführerin wurde gestützt auf den Vorsorgevertrag mit der Stiftung eine reglementskonform bemessene Altersrente von CHF 13003 p.a. ausgerichtet. Sie leitete aus folgenden Rechtsgrundlagen einen Anspruch auf eine höhere als die reglemen…
5C.254/2006: Protokoll einer StwE-Versammlung; Auslegung
Blawg von David Vasella / Das BGer hat sich mit dem Protokoll einer StwE-Versammlung auseinanderzusetzen, das einem StwE das Recht einräumte, einen Bereich mit einem Zaun einzufassen, der nicht in ihrem Sonderrecht stand:Aus dem Protokoll der Stockwerkeigentümerversammlung…
5A_434/2008: Unterhaltsberechnung im Scheidungsfall
Blawg von David Vasella / In einem zur Publikation vorgesehenen Entscheid 5A_434/2008 vom 5. September 2008 (publ. 24. Oktober 2008) äusserte sich das Bundesgericht zur Methode der Berechnung des nachehelichen Unterhalts. Das Bundesgericht präzisierte dabei seine in BGE 134…
